Vogelgrippe

Bilanz zur Vogelgrippe

Bilanz Vogelgrippe

Nachdem die Vogelgrippewelle abgeflaut ist und die Zugvögel aus den Winterquartieren in ihre Brutgebiete zurückgekehrt sind, kann nun die risikoorientierte Stallpflicht im gesamten Land aufgehoben werden.

„Der Verlauf des Vogelgrippegeschehens in Baden-Württemberg belegt, dass unser Vorgehen richtig war. Durch ein frühzeitiges und konsequentes Handeln der Veterinärbehörden und ein umsichtiges Agieren der Geflügelhalter konnte bei uns ein Übergreifen der Wildvogelseuche auf Nutzgeflügelbestände verhindert werden. Damit konnten wir großen Schaden für die Geflügelhalter und ihre Tiere abwenden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (21. April) in Stuttgart.

Die Experten sehen in Baden-Württemberg derzeit keine Notwendigkeit zur weiteren vorbeugenden Aufstallung von Geflügel. Im Land wurde zuletzt am 22. Februar 2017 das Vogelgrippevirus bei einem Wildvogel nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft unter diesen Voraussetzungen in seiner aktuellen Risikobewertung vom 31.03.2017 das Eintragsrisiko in Geflügelbestände als gering ein. Bundes- und europaweit entspannt sich die Lage. Auch wenn die Stallpflicht aufgehoben wird, gelten die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen in Kleinbeständen bundesweit bis einschließlich 20. Mai dieses Jahres verbindlich  weiter. In größeren Haltungen sind diese ohnehin dauerhaft Pflicht.