Diese Seite beinhaltet eine Zusammenstellung von wichtigen Themen und Fragen aus den Bereichen Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur 12. CoronaVO.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der anstehenden Weihnachtsfeiertage und dem Jahreswechsel zu Verzögerungen bei der Beantwortung von Bürgeranfragen kommen kann.
FAQ zu Reisen
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Reisen:
Bei der Rückreise nach Deutschland gibt es Regelungen zu Corona-Tests und Quarantäne zu beachten. Genaue Informationen dazu finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
FAQ zur Tierhaltung
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen zu den Themen Landwirtschaft und Tierhaltung, die an das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gerichtet wurden:
Bei wissenschaftlichen Untersuchungen war eine Übertragung des Corona-Virus SARS-CoV-2 auf landwirtschaftliche Nutztiere nicht möglich. Eine Übertragung auf Heimtiere ist nicht völlig auszuschließen. Es gibt Berichte, dass der Erreger in Einzelfällen von infizierten Menschen auf bestimmte Heimtiere übertragen worden sein soll. Dabei ist noch unklar, ob die Tiere nur Träger des Virus sind oder sich selbst angesteckt haben. In wissenschaftlichen Studien konnten dagegen Frettchen mit dem Erreger infiziert werden und von diesen erfolgte eine Übertragung auf nicht infizierte Artgenossen. Es gibt jedoch bisher keine Hinweise, dass sich Menschen bei Tieren anstecken können. In Haushalten mit infizierten Personen geht das Ansteckungsrisiko von diesen Personen aus und nicht von den Heimtieren.
Mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierte Personen sollen engen Kontakt mit Hunden, Katzen und Frettchen vermeiden, um das Virus nicht auf diese zu übertragen. Sofern Hunde und Katzen von infizierten Personen Atemwegserkrankungen oder Fieber entwickeln, sollten die Tiere tierärztlich untersucht und behandelt werden. Diese Krankheitssymptome sind jedoch nicht spezifisch für eine SARS-CoV-2-Erkrankung, sondern können von unterschiedlichen Krankheiten herrühren. Als Vorsichtsmaßnahme sollten diese Tiere so gehalten werden, dass keine Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten möglich ist. So sollte der freie Auslauf von Katzen in Haushalten, in denen Menschen mit dem Virus infiziert oder daran erkrankt sind, nicht mehr gewährt werden.
Im Umgang mit diesen Tieren sind die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten (Händewaschen vor und nach Kontakt mit den Tieren, insbesondere bei infizierten Personen das Gesicht nicht ablecken lassen und keinen zu engen Kontakt mit den gehaltenen Tieren pflegen, um eine Virusübertragung auf diese zu verhindern).
Es gibt bisher keine Erkenntnisse, dass das Virus SARS-CoV-2 von Tieren auf Menschen übertragen wird. In einer wissenschaftlichen Untersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts konnten Schweine und Hühner nicht damit infiziert werden. Lebensmittel tierischer Herkunft können daher weiterhin unbedenklich verzehrt werden.
In Einzelfällen soll das Virus jedoch von infizierten Menschen auf deren Heimtiere übertragen worden sein. Betroffen sind Hunde und Katzen. Frettchen sind nach einer wissenschaftlichen Studie des Friedrich-Loeffler-Instituts für den Erreger empfänglich und infizierte Frettchen können nicht infizierte Artgenossen anstecken. Menschen, welche sich mit dem Virus SARS-CoV-2 angesteckt haben, sollten daher sehr engen Kontakt mit ihren Tieren vermeiden und sich insbesondere nicht im Gesicht durch Hunde ablecken lassen. Zudem sollten Sie ihre Hände vor und nach dem Kontakt mit ihren Tieren waschen. Die Übertragungswege erfolgen somit von infizierten Menschen auf ihre Tiere. In derartigen Haushalten stellen die infizierten Menschen das Ansteckungsrisiko dar und nicht die Heimtiere.
Bezüglich Covid-19 gibt es bei Tieren keine Beschränkungen beim grenzüberschreitenden Verbringen. Es müssen jedoch weiterhin die Tiergesundheitsanforderungen beim grenzüberschreitenden Verbringen zwischen den EU-Mitgliedstaaten, beim Im- und Export sowie im Reiseverkehr eingehalten werden.
Des Weiteren sind die stets aktuellen Regelungen zum Grenzverkehr zu beachten.