Lebensmittelkontrolle

Sichere Lebensmittel – vom Acker bis auf den Teller

Kontrolleur nimmt Gemüseprobe

Verbraucherinnen und Verbraucher, also wir alle, erwarten zu Recht gesunde, qualitativ hochwertige und sichere Lebensmittel. Wir verlassen uns darauf, dass die Produkte, die wir kaufen, sicher, qualitativ einwandfrei und richtig gekennzeichnet sind.

Verantwortlich für die Sicherheit der Lebensmittel sind in erster Linie die Lebensmittelunternehmer selbst, die im Wege der betrieblichen Eigenkontrollen die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen überwachen müssen. Die amtliche Überwachung ist die „Kontrolle der Kontrolle“, das heißt, sie überprüft die Wirksamkeit dieser betrieblichen Eigenkontrollen. Nach diesem Grundsatz findet in Baden-Württemberg die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit vom Acker bis auf den Teller statt auf allen Stufen der Lebensmittelherstellung und Vermarktung, einschließlich der landwirtschaftlichen Erzeugung.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung, kurz: Lebensmittelkontrolle, ist aktiver Verbraucherschutz mit langer Tradition. Risikoorientierte Betriebskontrollen und Probenuntersuchungen sollen erreichen, dass die Unternehmen keine Lebensmittel herstellen bzw. in den Verkehr bringen, die gesundheitsschädlich oder für den Verzehr nicht mehr geeignet sind (zum Beispiel durch Verderb oder durch Fremdstoffe kontaminiert). Risiken für die Gesundheit können von chemischen Stoffen sowie von Mikroorganismen und Parasiten ausgehen. Die Verbraucher sollen sowohl vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen als auch vor wirtschaftlicher Übervorteilung durch Irreführung und Täuschung geschützt werden.

Aufbau und Aufgaben der Lebensmittelüberwachung

Das Land hat die Aufgabe, den Verkehr mit Lebensmitteln und sogenannten verbrauchernahen Produkten zu überwachen. Oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde in Baden-Württemberg ist das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR). Es ist für politische Führungs- und Leitungsaufgaben, Planungen auf Landesebene und landesweite Regelungen verantwortlich.

Ihm nachgeordnet sind als höhere Lebensmittelüberwachungsbehörden die vier Regierungspräsidien (RP). Sie führen die Fachaufsicht und koordinieren die Tätigkeit der 44 unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden.

Die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden, 35 Landratsämter und neun Bürgermeisterämter der Stadtkreise (hier in der Regel die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter), sind zuständig für die Überwachung der Betriebe durch Betriebskontrollen und Probenahmen. Sie sorgen für die Beseitigung der festgestellten Mängel und ahnden Ordnungswidrigkeiten. Lebensmittelkontrolleure und sachverständige Amtstierärzte überprüfen die Betriebe zum Teil auch gemeinsam mit weiteren Sachverständigen aus Veterinärmedizin, Lebensmittelchemie und Humanmedizin. Bei Straftatbeständen schalten die Lebensmittelüberwachungsbehörden die Staatsanwaltschaften ein.

Die Lebensmittelchemiker, Tierärzte und Sachverständigen weiterer Fachrichtungen (beispielsweise Apotheker, Biologen) sowie deren technische Mitarbeiter in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUA) Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart führen die Untersuchung und Beurteilung von Proben durch.

Um gezielt für Krisen gewappnet zu sein, hat das Land das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit Baden-Württemberg (LKL-BW) eingerichtet. Am Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) angesiedelt, unterstützt es die zuständigen Behörden. Das interdisziplinär zusammengesetzte LKL-BW hat drei Hauptaufgabengebiete:

  • die Bewältigung von Krisen im Sinne einer „schnellen Eingreiftruppe“,
  • die Vernetzung der Kontrolltätigkeit unter anderem zur Bekämpfung von Betrugsfällen, vornehmlich an den Schnittstellen zwischen Rechtsbereichen und
  • die Durchführung besonderer Kontrollen sowie die vertiefte Überprüfung großer, überregional tätiger Betriebe.
  • Verbraucherbeschwerde

Schlecht gegessen, Produkt mangelhaft-was jetzt?

Was Sie tun können, wenn Sie während oder nach dem Einkauf eines Lebensmittels, eines Bedarfsgegenstandes oder eines Kosmetikums feststellen, dass die Ware einen Anlass zur Beschwerde gibt, erfahren Sie auf service-bw

  • Berichte

Transparenz und Information

Das Land stellt die Ergebnisse der Lebensmittel-, Trinkwasser- und Futtermittelüberwachung jährlich in einem umfassenden Bericht der Öffentlichkeit vor. Daneben veröffentlichen die Untersuchungsämter regelmäßig aktuelle Untersuchungsergebnisse auf ihrer Homepage. Die Berichte finden Sie im MLR-Broschürenkorb unter "Verbraucherschutz".

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