Verbraucherschutz

Bundesrat stimmt Vorschlägen für besseren Verbraucherschutz im Finanzmarkt zu

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzaufsicht ist nur ein verbraucherpolitisches Feigenblatt. Um einen wirklichen Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen, muss die Bundesregierung dem heutigen klaren Votum des Bundesrats folgen und den Gesetzentwurf entsprechend ergänzen“, kommentierte der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde in Berlin den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht, der heute im Deutschen Bundesrat behandelt wurde. Der Gesetzentwurf sieht bislang die Schaffung eines gesetzlichen Beschwerderechts gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Verbraucher und Verbraucherverbände vor. Darüber hinaus soll bei der BaFin ein Verbraucherbeirat eingerichtet werden. Der weitergehenden Forderung Baden-Württembergs, den Kundenschutz als Aufsichtsziel der BaFin gesetzlich festzulegen, hat sich der Bundesrat in seiner heutigen Plenarsitzung angeschlossen. „Nicht nur die Finanzmarktstabilität, auch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher muss als Ziel der Finanzaufsicht gesetzlich festgeschrieben werden“, betonte Bonde.
 
Die Einführung eines einfachen Beschwerderechts und eines Verbraucherbeirats kritisierte Bonde darüber hinaus als „zahnlose Tiger“: „Insbesondere Verbraucherverbände müssen per Gesetz mit einem qualifizierten Beschwerderecht ausgestattet werden. Dieses muss beinhalten, dass die BaFin auf Beschwerden von Verbraucherverbänden innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu reagieren und dem Beschwerdeführer mitzuteilen hat, welche Maßnahmen aufgrund der Beschwerde ergriffen werden.“ Auch der Verbraucherbeirat solle mit weitreichenderen Rechten ausgestattet werden. So solle die BaFin nach Vorstellung Baden-Württembergs in Verbraucherangelegenheiten eine Informationspflicht gegenüber dem Verbraucherbeirat haben, dem Beirat solle ein Anhörungsrecht gegenüber der BaFin zugestanden werden. Beide Forderungen fanden eine Mehrheit im Bundesrat.
 
Der Bundesrat unterstützte auch die Forderung des baden-württembergischen Verbraucherministers nach einer nicht-staatlichen Interessenvertretung auf den Finanzmärkten für Verbraucherinnen und Verbraucher. „Es ist höchste Zeit für eine Stärkung der Verbraucherinteressen bei der staatlichen Finanzaufsicht. Die staatliche Aufsicht muss daher ergänzt werden um nicht-staatliche Finanzmarktwächter. Diese sollen die Qualität der angebotenen Finanzprodukte und Beratungsleistungen im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern analysieren und die Öffentlichkeit hierüber informieren“, sagte Bonde. Verbraucherbeschwerden gegen Finanzinstitute sollten durch die nichtstaatlichen Marktwächter statistisch dokumentiert und evaluiert werden. Darüber hinaus müsse eine enge Kooperation zwischen nicht staatlichen Marktwächtern, beispielsweise den Verbraucherzentralen, und der staatlichen Finanzaufsicht sichergestellt werden. „Damit die nicht staatlichen Finanzmarktwächter all diese Aufgaben wahrnehmen können, müssen sie mit den hierfür notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden“, forderte der Minister. Ferner solle die Überwachung der Preisangaben für das Kreditwesen gemäß der Preisangabenverordnung von den unteren Verwaltungsbehörden der Bundesländer auf die BaFin übertragen werden, da die BaFin über die notwendige Fachkompetenz verfüge, um insbesondere Werbung für Kreditkonditionen auf effektive Weise zu überwachen.

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg