Naturschutz

Land unterstützt Kommunen bei Gründung von Landschaftserhaltungsverbänden

„Für die Landesregierung ist der Erhalt der biologischen Vielfalt eine wichtige Basis zur Sicherung unserer Lebensgrundlagen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind vielfältige Maßnahmen erforderlich, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden müssen“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Montag (18. Juli) in Stuttgart. In diesem Zusammenhang komme dem europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 große Bedeutung zu. Es solle beschleunigt realisiert werden. „ Dabei misst die Landesregierung der Einrichtung von Landschaftserhaltungsverbänden (LEV) eine besondere Rolle bei. Diese sollen flächendeckend eingerichtet werden.“
 
In Baden-Württemberg gibt es derzeit sechs LEV, die sich teilweise auch Landschaftspflegeverbände nennen. Sie bestehen in den Landkreisen Emmendingen, Heilbronn, Main-Tauber-Kreis, Ostalb, Ortenau und Schwäbisch Hall. Daneben sind vergleichbare Organisationen im Südschwarzwald, im Mittleren Schwarzwald und im westlichen Teil des Landkreises Ravensburg aktiv. Zu den w esentlichen Aufgaben der LEV gehören die Erhaltung, Pflege und gegebenenfalls die Sanierung der Kulturlandschaft in ihrer standorttypischen Ausprägung, die Offenhaltung der Landschaft. Auch besondere Biotope und ökologisch wertvolle Flächen müssen erhalten und gepflegt werden. Ebenso wie Biotopverbundsysteme im Rahmen der Biotopvernetzungskonzeption. „Die LEV kommen dieser Aufgabe seit vielen Jahren in vorbildlicher Weise nach“, betonte der Minister.
 
Die Verbände hätten sich auf Landkreisebene als eingetragene Vereine unter Vorsitz des jeweiligen Landrats konstituiert. „Da in den Vereinsgremien Vertreter von Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen gleichrangig vertreten sind, können Interessen in einer Landschaft optimal gebündelt werden“, erklärte Bonde.
 
Die LEV als Positivbeispiele für aktives Engagement in der Landschaftspflege und im Naturschutz erhalten bislang eine institutionelle Förderung von 50 Prozent für die Stelle eines Geschäftsführers. Künftig sollen pro Landschaftserhaltungsverband Mittel für etwa 1,5 Stellenäquivalente bereitgestellt werden; 0,5 Stellenäquivalente sind - wie in den bisherigen LEV - vom Trägerverein zu erbringen.
 
Alle Landkreise seien dazu aufgefordert, von den bestehenden Möglichkeiten zur flächendeckenden Einrichtung von Landeserhaltungsverbänden Gebrauch zu machen und den existierenden Positivbeispielen nachzuziehen, sagte Bonde. Landkreisweite LEV nähmen sowohl bei der Umsetzung von Maßnahmen der Managementpläne in den Natura 2000-Gebieten als auch bei der Offenhaltung der Landschaft eine wichtige Rolle ein. „Mit dem Anliegen hat man sich nun auch an die Kommunalen Landesverbände gewandt, die eine Koordinierungsfunktion übernehmen könnten“, erklärte der Agrarminister.
 
Weiterführende Informationen zum Thema „Landschaftserhaltungsverbände“ finden Sie auf der Internetseite der Koordinierungsstelle für LEV bei der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) unter www.lev-bw.de sowie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de .

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg