Tierschutz

Landesbeirat für Tierschutz begrüßt Tierschutz-Fördermaßnahmen der Landesregierung

 

In seiner aktuellen Sitzung hat der Landesbeirat für Tierschutz ausdrücklich begrüßt, dass die Landesregierung für die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch Haushaltsmittel zur Verfügung stellt. „Um die Zahl der Tierversuche weiter zu verringern, hat die Landesregierung für 2012 ein Programm aufgelegt, das die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden mit 400.000 Euro fördert. Außerdem wird die Landesregierung die Genehmigungsbehörden für Tierversuche personell verstärken“, sagte der Ministerialdirektor im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wolfgang Reimer, am Freitag (23. März) in Stuttgart.
 
500.000 Euro für Tierheime im Land
Als weitere Fördermaßnahme werde die Sanierung und der Bau von Tierheimen im Land mit jährlich 500.000 Euro unterstützt. „Diese Mittel kommen direkt den Tierheimen zugute und tragen dazu bei, die Situation der Fund- und Abgabetiere im Land wesentlich zu verbessern. Mit diesem Förderprogramm wollen wir auch das ehrenamtliche Engagement der Tierschutzvereine würdigen, die durch die Tierbetreuung in ihren Tierheimen eine wichtige Aufgabe erfüllen. Die Landesregierung wird dieses Programm auch in den kommenden Jahren fortsetzen“, betonte Reimer. Das Land werde biszu100.000 Euro je Projekt beisteuern. Voraussetzung dafür ist, dass die Landkreise, Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse   ebenfalls Zuschüsse in gleicher Höhe leisten. Auch in diesem Jahr hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Ministerium für Jugend, Kultus und Sport wieder den Tierschutzwettbewerb „Schülerinnen und Schüler machen sich für Tiere stark“ ausgeschrieben. Am Wettbewerb können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 4 bis 7 in Baden-Württemberg teilnehmen. Die Frist für die Einreichung von Arbeiten endet am 30. April 2012.
Näheres ist auf der Homepage des Ministeriums unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Schuelerwettbewerb_zum_Tierschutz/31591.html zu erfahren.

 

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg