Verbraucherschutz

Landesregierung für mehr Verbraucherschutz bei Lebensmittelkennzeichnung

„Einfache, verständliche und zutreffende Informationen auf den Lebensmittelverpackungen und in der Werbung sind die beste Voraussetzung für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Produzent und Konsument. Demgegenüber fühlen sich die Menschen getäuscht, wenn der Inhalt nicht hält, was gut klingende Formulierungen und schöne Bilder auf der Verpackung versprechen“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Mittwoch (24. November 2010) in Stuttgart im Vorfeld der Plenartagung des baden-württembergischen Landtags. Der Landtag debattiert in seiner heutigen Sitzung auf Antrag der Fraktion der Grünen über Lebensmittelimitate.
 
Immer wieder führten Analogkäse und Schummelschinken zur Verärgerung von Bürgerinnen und Bürgern. „Irreführende Bezeichnungen oder Abbildungen auf Verkaufsverpackungen oder in Speisekarten widersprechen den Ansprüchen an einen modernen Verbraucherschutz“, ergänzte Köberle. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden des Landes hätten das Thema daher permanent im Blick. Restaurants, Imbissbetriebe und Bäckereien würden laufend und risikoorientiert auch im Hinblick auf Lebensmittelimitate kontrolliert. „Wir kontrollieren gezielt dort, wo unsere Experten schwarze Schafe vermuten“, erklärte Köberle. Die Landesregierung veröffentliche die Überwachungsergebnisse regelmäßig im Internet sowie im Jahresbericht zur Lebensmittelüberwachung.
 
Baden-Württemberg für deutlichere Kennzeichnung

Die derzeitigen rechtlichen Vorschriften erlaubten es den Unternehmen, fast beliebig neue Lebensmittelkompositionen zu entwickeln und zu verwenden, was von den Verbrauchern grundsätzlich geschätzt werde. Gleichzeitig nutze die Industrie den Rahmen, der ihr momentan für die Aufmachung und Werbung zur Verfügung stehe, geschickt aus, erklärte der Verbraucherminister. Die genaue Kennzeichnung erfolge dann häufig „im Kleingedruckten“, also im gesetzlich vorgeschriebenen Zutatenverzeichnis. Gerade bei verarbeiteten Lebensmitteln sei das Zutatenverzeichnis aber oft so kompliziert, dass der Verbraucher den Inhalt nicht vollständig erfassen könne. Dadurch würden Lebensmittelimitate nur selten als solche von den Verbrauchern erkannt.
 
„Der Verbraucher muss beim Griff ins Ladenregal oder bei der Bestellung im Lokal auf den ersten Blick erkennen können, was er später auf dem Teller haben wird“, sagte Köberle. Baden-Württemberg habe daher bereits im Herbst 2009 eine Bundesratsinitiative zur deutlicheren Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten auf den Weg gebracht, die zwischenzeitlich von der Bundesregierung aufgegriffen worden sei. Die Änderungsanträge des EU-Parlaments für die neue europäische Lebensmittelinformationsverordnung sähen nun die Aufnahme besserer Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittelimitate vor. „Es ist sehr erfreulich, dass Baden-Württemberg im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes einmal mehr als Vorreiter und Taktgeber Gehör gefunden hat“, betonte der Minister. Das Land werde mit seiner Verbraucherschutzpolitik und der staatlichen Lebensmittelüberwachung auch in Zukunft konsequent gegen Verbrauchertäuschungen durch Lebensmittelimitate vorgehen.
 
Weitere Informationen zum Thema Verbraucherschutz finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de .

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg