Landwirtschaft

Landwirtschaftsminister Köberle zu den Vorschlägen zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013

„Das heute von Kommissar Ciolos vorgelegte Papier ist eine brauchbare Grundlage für die anstehenden Beratungen der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013. Dieses bedarf aus baden-württembergischer Sicht allerdings erheblicher Weiterentwicklungen und Nachbesserungen. Die Rechnung, den Landwirten weitergehende ökologische Leistungen abzuverlangen, geht nur dann auf, wenn die notwendigen Finanzmittel bereitgestellt werden. Wer bestellt, muss auch bereit sein, zu bezahlen. Wir müssen außerdem dafür Sorge tragen, nicht noch mehr Bürokratie aufzubauen. Was wir brauchen, ist eine flexible, effiziente, gerechte und unbürokratische Agrarförderung “, betonte der baden-württembergische Landwirtschaftminister, Rudolf Köberle MdL, am Donnerstag (18. November 2010) nach der Vorstellung der Kommissionsvorschläge zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Stuttgart.
 
Bei den von der Kommission vorgeschlagenen Optionen befürchtet der Minister eine erhebliche Ausweitung des bürokratischen Aufwandes für die betroffenen Landwirte und Verwaltungen. „Angesichts der in den letzten Jahren überbordenden bürokratischen Belastungen muss die spürbare Reduzierung des Regelungsdickichts zentrales Ziel bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik sein. Alle Vorschläge und Handlungsoptionen müssen sich daran messen lassen“, forderte Köberle.
 
Köberle begrüßte das Festhalten am bisherigen bewährten Zwei-Säulen-Modell, wofür sich Baden-Württemberg im Vorfeld mit Nachdruck eingesetzt hatte. Mit diesem Modell ließen sich auch die neuen Herausforderungen in den Bereichen Biodiversität , Klimawandel, Wassermangement und Erneuerbare Energien bewältigen. Bereits seit vielen Jahren setze das Land mit seinen Agrarumweltmaßnahmen inhaltliche und finanzielle Schwerpunkte in diesen Bereichen. „Die beste Wirkung für den Klima- und Umweltschutz erzielen wir mit den bewährten freiwilligen Leistungen unserer Landwirte im Rahmen des MEKA und der Landschaftspflege-Richtlinie in der Zweiten Säule“, sagte Köberle.
 
Die Ausgleichszahlungen für zusätzliche Umweltleistungen der Land- und Forstwirtschaft müssten allerdings eindeutig und von der ersten Säule klar abgegrenzt in der zweiten Säule bleiben. Wie in keinem anderen Politikbereich der EU werde durch die zweite Säule die nachhaltige Entwicklung des Ländlichen Raums gefördert. Der Erfolg und die hohe Wirksamkeit der in den Mitgliedstaaten umgesetzten europäischen Agrarpolitik beruhe auch auf der Möglichkeit der regionalspezifischen Programmgestaltung. „Es kann nicht sinnvoll sein, dass Umweltmaßnahmen direkt von Brüssel aus gesteuert werden. Wir lehnen daher die Verlagerung der Ausgleichszulage von der zweiten in die erste Säule ab. Dies würde den Wegfall der dringend benötigten nationalen und regionalen Spielräume bedeuten“, betonte Köberle.

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg