Förderung

Minister Hauk gibt ELR-Programmentscheidung 2024 bekannt

ELR

Minister Peter Hauk MdL: „Das Land unterstützt über 1000 wertvolle Strukturmaßnahmen mit insgesamt 104,4 Millionen Euro für eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität im Ländlichen Raum“

Minister Hauk gibt ELR-Programmentscheidung 2024 bekannt. Die Entscheidung führt zu Gesamtinvestitionen von mehr als 750 Millionen Euro und somit zu spürbaren konjunkturellen Effekten.

„Mit der diesjährigen Programmentscheidung fördert das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) erneut wertvolle und strukturell bedeutsame Projekte in den ländlich geprägten Dörfern und Gemeinden Baden-Württembergs. Aus den Förderanträgen haben wir 1.113 Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 104,4 Millionen Euro ausgewählt und in das ELR aufgenommen. Von der diesjährigen Programmentscheidung profitieren 429 Gemeinden mit Anträgen für 748 Orte. Die aufgenommenen Projektträger werden umgehend unterrichtet und können dann sofort mit ihren Vorhaben beginnen. Wir wollen den Antragstellern so ermöglichen, dass sie ihre Projekte zügig umsetzen können. Mit dem ELR setzen wir damit auch in diesem Jahr wieder starke Impulse für einen starken Ländlichen Raum.

Auch dank der zahlreichen ELR-Projekte lässt es sich im Ländlichen Raum weiterhin gut leben und arbeiten. Unser Ländliche Raum zeichnet sich ebenso durch seinen großen gesellschaftlichen Zusammenhalt aus. Auch dazu trägt das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bei und entwickelt nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine soziale Komponente“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (1. März) in Stuttgart, anlässlich der Bekanntgabe der ELR-Programmentscheidung 2024.

Die ELR-Förderung löst ein Investitionsvolumen von fast 756 Millionen Euro aus. Damit gehen im Land beachtliche wirtschaftliche Impulse und viele Chancen für eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität im Ländlichen Raum einher. Das ELR hat damit eine besondere Bedeutung für die Strukturförderung im Ländlichen Raum.

„Der Ländliche Raum als Wohn-, Lebens- und Arbeitsort hat in Baden-Württemberg ein ganz anderes Gewicht als in anderen Regionen Deutschlands und Europas. Er trägt wesentlich zur wirtschaftlichen Stärke des Landes bei. Ich freue mich, dass es uns in diesem Jahr wieder gelungen ist, mehr als 100 Millionen Euro für die ländliche Strukturentwicklung zur Verfügung zu stellen. Somit trägt das ELR auch zu einer entschiedenen Wachstumspolitik im Ländlichen Raum bei. Die aufgenommenen Projekte können ab sofort mit der Umsetzung beginnen. Das gilt sowohl für private, gewerbliche als auch kommunale Projektträger“, erläuterte Minister Hauk.

In diesem Jahr wurden erneut viele Anträge im Förderschwerpunkt ,kommunale Gemeinschaftseinrichtungen‘ vorgelegt. Hier stehen die Umnutzung leerstehender, teilweise denkmalgeschützter Gebäude zu barrierefreien Dorfgemeinschaftshäusern oder der Erhalt von Mehrzweckhallen im Vordergrund.

Ein deutliches Plus besteht auch im Förderschwerpunkt ,Arbeiten‘. „Es ist erfreulich, dass so viele Unternehmen weiterhin im Ländlichen Raum investieren. Sie möchten Fortschritt statt Krise und das ELR unterstützt diese Haltung nach Kräften. Konkret werden dafür 182 Projekte ins ELR aufgenommen und mit 27,2 Millionen Euro gefördert“, sagte Minister Hauk.

Flaggschiff des ELR bleibt weiterhin die Innenentwicklung. Hier bündeln sich neben dem Thema Wohnen viele andere Entwicklungsoptionen für attraktive Ortskerne. „Mit 850 Projekten und einem Fördervolumen von 53,6 Millionen Euro erhält der Förderschwerpunkt ,Innenentwicklung / Wohnen‘ rund die Hälfte der verfügbaren Programmmittel. Alle im ELR aufgenommenen Projekte sind lokal verankert. Das ELR ist die Basis für den Erfolg des Ländlichen Raumes in Baden-Württemberg. Jedes einzelne dieser Projekte schafft neue Chancen für das ganze Land“, freute sich Minister Hauk.

Klimagerechte Strukturentwicklung im Mittelpunkt

„Der Klimawandel ist auch in Baden-Württemberg deutlich spürbar. Mir ist es daher wichtig, dass das ELR auch seinen Teil dazu beiträgt, sowohl den Klimaschutz als auch die Klimaresilienz im Land zu stärken. Beim Klimaschutz setzt das ELR seit Jahren auf das große CO2-Speicherpotenzial von erneuerbaren und zugleich CO2-speichernden Baustoffen wie Holz“, so Minister Hauk. Mit dieser ELR-Programmentscheidung werden, bis auf wenige Ausnahmen im Bereich der Grundversorgung, Neubauten nur noch gefördert, wenn als Baustoff Holz oder ein vergleichbarer Werkstoff verwendet wird. Der Trend zu Holz als Baustoff lässt sich im ELR klar ablesen: Setzten 2017 noch wenige Dutzend Projektträger im ELR auf Holz als tragenden Baustoff, so setzt in diesem Programmjahr fast jeder zweite Projektträger diesen nachhaltigen Baustoff ein.

Für die Klimaresilienz in ländlichen Gemeinden sind zunehmend Themen wie Wassermanagement, Begrünungen oder Verschattungen relevant. So konnten hier ebenso zwei überzeugende Modellprojekte in die ELR-Förderung aufgenommen werden.

ELR-Förderung im Rahmen der Programmentscheidung nach Landkreisen

Regierungsbezirk Stuttgart

  • Landkreis Böblingen: 1 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 6.560 €
  • Landkreis Göppingen: 13 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 1.384.675 €
  • Landkreis Heidenheim: 20 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 2.374.040 €
  • Landkreis Heilbronn: 16 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 1.275.530 €
  • Hohenlohekreis: 25 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 3.433.085 €
  • Landkreis Ludwigsburg: 2 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 59.880 €
  • Main-Tauber-Kreis: 50 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 5.051.005 €
  • Ostalbkreis: 34 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 3.932.490 €
  • Rems-Murr-Kreis: 8 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 524.920 €
  • Landkreis Schwäbisch Hall: 65 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 4.960.548 €

Regierungsbezirk Karlsruhe 

  • Landkreis Baden-Baden/Stadt: 6 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 708.500 €
  • Landkreis Calw: 32 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 3.565.885 €
  • Enzkreis: 7 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 459.785 €
  • Landkreis Freudenstadt: 40 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 3.567.055 €
  • Landkreis Karlsruhe: 13 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 459.380 €
  • Neckar-Odenwald-Kreis: 44 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 5.397.140 €
  • Landkreis Rastatt: 9 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 404.225 €
  • Rhein-Neckar-Kreis: 11 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 3.609.285 €

Regierungsbezirk Freiburg 

  • Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: 52 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 4.364.355 €
  • Landkreis Emmendingen: 23 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 1.941.165 €
  • Landkreis Konstanz: 16 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 1.411.060 €
  • Landkreis Lörrach: 31 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 2.904.570 €
  • Ortenaukreis: 82 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 6.744.360 €
  • Landkreis Rottweil: 43 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 4.396.340 €
  • Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis: 28 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 2.665.660 €
  • Landkreis Tuttlingen: 31 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 3.495.855 €
  • Landkreis Waldshut: 58 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 7.284.655 €

Regierungsbezirk Tübingen 

  • Alb-Donau-Kreis: 45 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 3.524.477 €
  • Landkreis Biberach: 65 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 4.400.820 €
  • Bodenseekreis: 25 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 2.197.270 €
  • Landkreis Ravensburg: 65 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 6.967.755 €
  • Landkreis Reutlingen: 38 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 2.124.365 €
  • Landkreis Sigmaringen: 77 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 5.473.910 €
  • Landkreis Tübingen: 4 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 727.510 €
  • Zollernalbkreis: 34 Projekte, bereitgestellter Zuschuss 2.603.615 €.730 €

Hintergrundinformationen

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) besteht seit 1995. Damals wurde aus dem ,Dorfentwicklungsprogramm‘ und dem vorwiegend gewerblich orientierten ,Strukturprogramm Ländlicher Raum‘ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Das ELR wird als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum stetig weiterentwickelt, um auf aktuell relevante Fragestellungen reagieren zu können.

Für die Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm stellen die Städte und Gemeinden sowie teilweise interkommunale Zusammenschlüsse Aufnahmeanträge. Die Aufnahmeanträge mit (inter-)kommunalen Infrastrukturprojekten, privaten Wohnbauprojekten und Unternehmensinvestitionen werden auf Ebene der Landkreise nach der Beratung in den dort angesiedelten Koordinierungsausschüssen priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt. Diese legen dem MLR für jeden Regierungsbezirk einen Entscheidungsvorschlag vor.

Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.

ELR-Programmentscheidung 2024 nach Gemeinden und Förderschwerpunkten (pdf)

Flyer zu Programmentscheidung ELR 2024 (pdf)

Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie in unserem Erklärfilm

Weitere Informationen zum ELR

Eine Zusammenstellung von umgesetzten Projekten der letzten Programmentscheidungen.

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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