Datenschutz

Möglichkeit zum Widerspruch auch nach Start von Google Street View

„Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte überprüfen, ob sein Widerspruch gegenüber Google-Street-View auch umgesetzt wurde. Sowohl aus der Nähe wie auch aus der Ferne sollten weder Gesichter, Kennzeichen noch Gebäude erkennbar sein. Hier muss gegebenenfalls nachgebessert werden“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Donnerstag (18. November 2010) in Stuttgart.
 
Mit Stuttgart und Mannheim seien in Baden-Württemberg zwei Städte beim Start von Google-Street-View dabei. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger hätten auch in diesen beiden Städten von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht. „Unkenntlich machen heißt, dass auf jeder Ansicht die entsprechenden Häuser nicht zu erkennen sein dürfen. Hier muss Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen“, forderte der Minister. Wer Probleme erkenne, könne diese über die Internetseite von Google-Street-View direkt an das Unternehmen melden oder eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten der Hansestadt Hamburg als zuständige Behörde einreichen.
 
Zudem bestehe auch nach dem Start des Dienstes weiterhin die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Über 240.000 Verbraucher hatten von ihrem Recht bereits im Vorfeld Gebrauch gemacht. „Ich rate jedem, der sein Wohnhaus nicht in diesem Dienst abgebildet haben will, Widerspruch einzulegen. Es gehört für mich zu den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger in unserer Zeit, dass sie gegen diese Veröffentlichung vorgehen können“, betonte Köberle.

Auf der Internetseite des baden-württembergischen Verbraucherministeriums sowie auf dem Verbraucherportal Baden-Württemberg seien Informationen zu diesem Thema bereitgestellt. Dort finde sich auch ein Widerspruchsformular.
 
 
Die genannten Informationen zu Google-Street-View sowie der Vordruck für einen möglichen Widerspruch finden sich im Internet unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Aktuelles/69031.html sowie unter www.verbraucherportal-bw.de
 
Weitere Informationen zum Thema „Verbraucherschutz“ finden sich im Internet unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de .
 
Darüber hinaus können Verbraucher auch weiterhin direkt beim Unternehmen Google unter folgenden Kontaktdaten Einspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Daten einlegen:
 
Google Germany GmbH
Betr.: Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Web: www.google.de/streetview
Mail: streetview-deutschland@google.com

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg