Tierschutz

Sitzung des Landesbeirats für Tierschutz

Ministerialdirektor Reimer nahm die aktuelle Sitzung des Landesbeirats für Tierschutz zum Anlass, über erste Ergebnisse der laufenden Umsetzung des Koalitionsvertrags zum Tierschutz zu berichten. Ein wichtiger Schritt sei die Einsetzung eines Tierschutzbeauftragten. Dieser solle im Frühjahr 2012 seine Funktion aufnehmen.
„Dass es uns gelungen ist, die Stelle eines Landestierschutzbeauftragten in den Haushaltsberatungen durchzusetzen, ist ein überaus positives Signal für den Tierschutz in Baden-Württemberg. Die oder der Tierschutzbeauftragte wird bei der Zusammenarbeit von Behörden, Tierhaltern, Tierschutzvereinen, Verbänden und den Bürgerinnen und Bürgern des Landes eine wichtige Rolle einnehmen und den Tierschutz im Land fördern“, betonte Reimer in Stuttgart. Reimer wies darauf hin, dass der Haushalt noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landtags stehe.

 

 

Die Landesregierung werde sich über den Bundesrat für ein bundesweites Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände einsetzen. „Wenn wir auf Bundesebene keine Mehrheit für das Verbandsklagerecht erreichen, werden wir eine Einführung auf Landesebene prüfen“, sagte Reimer.

 

 

Tierheimförderung soll verstärkt werden

 

 

Verstärkt gefördert werden sollten in Zukunft die Sanierung und der Ausbau von Tierheimen. Dafür stünden im nächsten Haushalt 500.000 Euro - bislang ebenfalls noch unter Parlamentsvorbehalt - zur Verfügung. „Tierschutzvereine leisten eine besonders wertvolle Arbeit bei der Unterbringung von Fundtieren, bei der Beratung von Tierhaltern und bei Tierschutzfällen. Die Vereine und Verbände beklagen jedoch die immer weiter steigenden Kosten für die Tierheime“, so der Ministerialdirektor. In zahlreichen Einrichtungen seien bauliche Mängel zu beheben und Sanierungen durchzuführen. Den meisten Vereinen fehlten für die notwendigen Baumaßnahmen aber oftmals das nötige Geld. „Mit den im Haushalt eingestellten Mitteln wollen wir die Tierheimbetreiber direkt unterstützen und dazu beitragen, die Tierschutzsituation im Land zu verbessern.“

 

 

Tierleid verringern - Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch

 

 

„Die Landesregierung engagiert sich dafür, die Anzahl von Tierversuchen zu verringern und die Belastung für die Tiere zu vermindern. Wir werden daher die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch gemeinsam mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst fördern sowie die zuständigen Genehmigungsbehörden personell verstärken“, so der Ministerialdirektor weiter.

 

 

Tierschutzbeirat fordert Aus für Käfighaltung

 

 

In der Sitzung hat der Landesbeirat für Tierschutz auch seine Besorgnis über die mangelhafte Umsetzung des EU-weit am 1. Januar 2012 in Kraft tretenden Käfighaltungsverbots für Legehennen ausgesprochen. Ministerialdirektor Reimer: „Die alten Käfigbatterien müssen in allen Mitgliedstaaten endlich der Vergangenheit angehören.“ Die ehemalige rot-grüne Bundesregierung habe bereits 2002 den Ausstieg aus der Käfighaltung beschlossen. In Deutschland gebe es seit 2010 keine solche Tierhaltung mehr. Das EU-weite Käfigverbot sei den Mitgliedstaaten bereits seit 1999 bekannt. „Es ist ein Unding, dass gemäß einer aktuellen Erhebung der EU immer noch in zwölf Mitgliedstaaten zwischen fünf und 20 Prozent der Tiere in solchen Systemen gehalten werden“, betonte Reimer.

 

 

Der Landesbeirat erwarte, dass die EU-Kommission jetzt die notwendigen Maßnahmen ergreife, damit die Mitgliedstaaten das Verbot schnellstmöglich umsetzen. Tierhalter müssten entsprechend sanktioniert und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Eier aus solchen tierschutzwidrigen Haltungen und ihre Verarbeitungsprodukte dürften nicht in andere Mitgliedstaaten verbracht werden und auch der Vermarktung im Inland müsse so schnell wie möglich ein Riegel vorgeschoben werden.
 
Landesbeirat für Tierschutz

 

 

Der Landesbeirat für Tierschutz wurde 1991 beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg eingerichtet. Er hat die Aufgabe, das Ministerium in Tierschutzfragen zu beraten. Der Beirat soll zu grundsätzlichen Belangen des Tierschutzes sowie zu besonderen Tierschutzproblemen angehört werden.
Der Landestierschutzbeirat tagt mehrmals im Jahr. Er besteht aus dem Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und den von ihm auf die Dauer von jeweils vier Jahren berufenen ehrenamtlichen Mitgliedern aus Verbänden und Organisationen.
 
Weitere Informationen unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Landesbeirat_fuer_Tierschutz/22431.html

 

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg