Bundeswehrreform

Studie über Auswirkungen der Bundeswehrreform liegt vor

„Mit der ‚Räumlichen Wirkungsanalyse‘ für die von der Bundeswehrreform am stärksten betroffenen Standorte in Baden-Württemberg hat die Landesregierung einen wichtigen Meilenstein für tragfähige und zukunftsgerichtete Nachfolgenutzungen in den Garnisonsgemeinden gesetzt. Damit können nun zügig die notwendigen weiteren Schritte angegangen und Entwicklungskonzepte unter kommunaler Federführung erarbeitet werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, in Stuttgart. Bonde, der innerhalb der Landesregierung für die Koordination des Konversionsprozesses zuständig ist, zeigte sich erfreut, dass es gelungen ist, in nur drei Monaten von einem renommierten Wirtschaftsforschungs- und Beratungsunternehmen objektive und belastbare Ergebnisse zu den Folgen der Bundeswehrreform in Baden-Württemberg erarbeiten zu lassen.
 
Im Zentrum der Studie standen die Auswirkungen, die infolge der Kasernenschließungen und des Abbaus militärischer und ziviler Dienstposten auf die Gemeinden im Umfeld der Standorte Sigmaringen, Mengen/ Hohentengen , Meßstetten, Ellwangen und Hardheim zukommen. Untersucht wurden die Bedeutung der Bundeswehr für Handwerk und Einzelhandel sowie die Auswirkungen des Abzugs der Streitkräfte auf Wohnungsmarkt, Schulen, Kindergärten und die kommunale Finanzsituation. Diese aus Mitteln seines Ministeriums finanzierte Analyse, so der Minister weiter, zeige, dass es die Landesregierung ernst meine mit ihrem Versprechen, den Standortkommunen in allen Phasen des Konversionsprozesses konzeptionell und finanziell unter die Arme zu greifen. „Mit der Wirkungsanalyse haben wir eine fundierte Ausgangsposition geschaffen: Nun ist klar, welche Gemeinden vom Bundeswehrabzug betroffen sind und in welchem Umfang“, so der Minister. Auf dieser objektiven Grundlage könnten nun weitere Planungen stattfinden. Das Land sei bereit, bei der Erarbeitung von Konversionsentwicklungskonzepten 80 Prozent der Kosten zu übernehmen.
 
Zum weiteren Vorgehen erläuterte Bonde, dass sein Ministerium in den nächsten Wochen auf Grundlage der Ergebnisse der Wirkungsanalyse gemeinsam mit den Gemeinden und Landkreisen sogenannte Konversionsräume abgrenzen werde. Diese bildeten dann die Gebietskulisse zur Erarbeitung von Entwicklungskonzepten in kommunaler Eigenregie. Der Minister zeigte sich optimistisch, dass am Ende dieses offenen und dialogorientierten Ideenfindungsprozesses konsensfähige und realistische Vorschläge für Nachfolgenutzungen stehen werden.
 
Abschließend appellierte Minister Bonde erneut an die Bundesregierung, ihre monatelange Funkstille nach Verkündung der Bundeswehrreform im Oktober 2011 zu beenden und den betroffenen Kommunen endlich auch ihrerseits die notwendigen Hilfestellungen bei der Bewältigung des Konversionsprozesses zukommen zu lassen. „Hier besteht eine eindeutige Bringschuld des Bundes als alleiniger Verursacher der Reform“, betonte der Minister. Neben einer Aufstockung einschlägiger Förderprogramme wie der Städtebauförderung nannte Bonde insbesondere eine restlose Beseitigung der Altlasten aus der militärischen Nutzung, die Förderung von Infrastrukturprojekten sowie eine verbilligte Abgabe von Bundeswehrliegenschaften an kaufwillige Kommunen. „Die bisherige Vermarktungspraxis passt nicht auf die schwierige Situation im Ländlichen Raum. Künftig muss der Bund auch strukturpolitische Gesichtspunkte bei der Gestaltung der Verkaufspreise für Bundeswehrliegenschaften angemessen berücksichtigen. Das ist von besonderer Bedeutung für die betroffenen Kommunen.“ Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat Baden-Württemberg in der vergangenen Woche einen Änderungsvorschlag zum Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in den Bundesrat eingebracht, den der Bundesrat mit seiner Mehrheit unterstützt hat.

Bundeswehrreform

Bereits im Vorfeld der Standortentscheidungen durch den Bundesverteidigungsminister hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann eine interministerielle Arbeitsgruppe aller betroffenen Ressorts eingerichtet. Nach Bekanntgabe der Standortschließungen hatte der Ministerpräsident dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Federführung bei der Begleitung des Konversionsprozesses übertragen.
 
Bei der ersten landesweiten Konversionskonferenz des Landes Baden-Württemberg im Dezember 2011 mit den betroffenen Gemeinden unter Beteiligung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ( BImA ) wurde der Konversionsprozess im Land angestoßen. Seitdem steht die Landesregierung und insbesondere das Ministerium für Ländlichen Raum in intensivem Kontakt mit den Gemeinden und begleitet den Konversionsprozess vor Ort. In der zweiten Konversionskonferenz in Sigmaringen im April 2012 wurde das weitere Vorgehen konkretisiert und die Regierungsvizepräsidentinnen und -präsidenten als kompetente Ansprechpartner für die Kommunen benannt.
 
Für die Entwicklungskonzepte, die auf Basis der nun vorgestellten Wirkungsanalyse unter kommunaler Federführung erstellt werden, übernimmt das Land 80 Prozent der Kosten. Am Ende dieses partizipatorischen Ideenfindungsprozesses sollen abgestimmte Vorschläge für zukunftsweisende und realisierbare Nachfolgenutzungen und notwendige Anpassungen stehen. Dabei sollen die Bürgerschaft und alle wichtigen Akteure auf lokaler und regionaler Ebene umfassend beteiligt werden.
 
Daraus resultierende Projekte wird das Land mit seinen Förderprogrammen, wie dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum oder der Städtebauförderung, wirkungsvoll unterstützen. Wie bereits bei der Auftaktveranstaltung zum Konversionsprozess im Dezember 2011 in Stuttgart angekündigt, hat die Landesregierung inzwischen die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Fördermöglichkeiten für den Ländlichen Raum an die besonderen Erfordernisse der Konversion angepasst werden. Auch ist sichergestellt, dass die Instrumente der Städtebauförderung und der Wohnbauförderung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für den anstehenden Konversionsprozess zur Verfügung stehen.

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg