Vermessung

Weitreichende Änderung bei Vermessungsgesetz

„Mit Inkrafttreten des geänderten Vermessungsgesetzes zum heutigen Tag kommen wir unserem Ziel, die Vermessungsverwaltung in Baden-Württemberg an den sich laufend ändernden wirtschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen auszurichten, einen bedeutenden Schritt näher“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Freitag (10. Dezember 2010) in Stuttgart. Eine leistungsfähige Vermessungsverwaltung sei ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil. Die neuen gesetzlichen Regelungen brächten vor allem zwei wesentliche Änderungen mit sich. Zum einen würden weitere Aufgaben von der staatlichen Vermessungsverwaltung auf privatwirtschaftlich tätige Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure übergehen. Zum anderen entfalle die seitherige Pflicht zum Setzen von Grenzsteinen an Grundstücksgrenzen.
 
Staat zieht sich aus operativem Vermessungsgeschäft zurück

„Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die hoheitliche Vermessungstätigkeit in einer Größenordnung von bis zu 80 Prozent in private Hände zu legen. Im Verlauf der kommenden Jahre werden die derzeit 163 Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure die Vermessungsarbeit der 60 Vermessungsbehörden im Land zu einem großen Teil übernommen haben“, erklärte der Minister. Eine landesweite Versorgung mit Vermessungsleistungen wäre sichergestellt. Dies gelte auch für den Ländlichen Raum. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure würden ihre Arbeit zu amtlichen Gebührensätzen verrichten. Da die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure staatlich beliehene Unternehmer seien, wäre Qualität und Rechtmäßigkeit der von ihnen erbrachten Vermessungsleistungen sichergestellt. Sie erhielten keinerlei finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand.
 
Pflicht zum Grenzstein entfällt

„Bisher mussten die Bürgerinnen und Bürger bei der Neuvermessung eines Grundstücks akzeptieren, an jedem Grenzpunkt einen kostenpflichtigen Grenzstein setzen zu lassen. Damit ist nun Schluss“, sagte der Landwirtschaftsminister. Nach den neuen Regelungen des Vermessungsgesetzes könne künftig jeder Grundstückseigentümer selbst darüber entscheiden, ob er einen Grenzstein möchte oder nicht. „Diese Regelung bringt dem Bürger bares Geld und hilft den Behörden, unnötigen bürokratischen Aufwand abzubauen. So stelle ich mir eine schlanke und effektive Verwaltung vor“, betonte Köberle.
 
 
Weitere Informationen zum Thema Landvermessung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de .

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg