Förderung

GAP-Strategieplan

Für die EU-Förderperiode 2023 – 2027 genehmigte die Europäische Kommission erstmals einen nationalen Strategieplan für die gemeinsame Agrarpolitik für Deutschland, den GAP-Strategieplan. Darin werden die Erste Säule und die Förderprogramme der Zweiten Säule in einem Plan zusammengeführt.

Die Fördermaßnahmen des GAP-Strategieplans wurden in Deutschland auf Grundlage der ermittelten Bedarfe und der auf EU-Ebene vorgegebenen allgemeinen und spezifischen Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgestaltet.

Zur Erreichung der allgemeinen Ziele werden die folgenden neun spezifischen Ziele sowie das Querschnittsziel Wissen, Innovation und Digitalisierung“ für die Landwirtschaft und den Ländlichen Raum verfolgt:

Mit den spezifischen Zielen regelt der GAP-Strategieplan den inhaltlichen und finanziellen Rahmen für die GAP in Deutschland und die finanzielle Beteiligung der EU im Rahmen der GAP-Förderperiode 2023 bis 2027.

Die 2. Säule der GAP in Baden-Württemberg

In der Zweiten Säule der GAP-Förderperiode 2023 bis 2027 setzt Baden-Württemberg neue Akzente. So liegt neben der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe und dem Ausbau von regionalen Wertschöpfungsketten ein Fokus auf der Stärkung der Umwelt- und klimabezogenen Maßnahmen. Vor allem die Förderung der Biodiversität im Einklang mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz von Baden-Württemberg und die Reduktion des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzes sollen erreicht werden. Weiterhin hat sich Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, den Ökolandbau bis 2030 auf 30 Prozent bis 40 Prozent in der Fläche auszuweiten.

Um den Beitrag der Landwirtschaft zum Klimaschutz zu stärken, werden neue Maßnahmen im bekannten Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) umgesetzt. Auch für eine zukunftsfähige Nutztierhaltung in Baden-Württemberg gibt es Anpassungen im Agrarinvestitionsförderungsprogramm sowie neue FAKT-Maßnahmen zur Förderung des Tierwohls. Die Förderung von Ertragsversicherungen im Obst- und Weinbau, das als Förderprogramm in den GAP-Strategieplan ab dem Jahr 2025 integriert wird, soll zudem die Anpassungen an den Klimawandel für Obst- und Weinbaubetriebe gewährleisten. Ebenso werden die Fördermaßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz und des Naturschutzes in den Wäldern weitergeführt. Mit dem Regionalentwicklungsprogramm LEADER, der Naturparkförderung und Innovativen Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF) werden zudem die erfolgreichen Programme zur Entwicklung und Vitalität des Ländlichen Raums fortgesetzt.

Das Querschnittsziel „Wissen, Innovation und Digitalisierung“ findet Beachtung durch neue Maßnahmen im Bereich der Weiterbildung.

Finanzausstattung des GAP-Strategieplan

Baden-Württemberg bietet im GAP-Strategieplan 16 Förderprogramme. Sie werden aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert sowie mit Mitteln des Landes und des Bundes kofinanziert. Baden-Württembergs Schwerpunkte im GAP-Strategieplan werden auch in der Finanzausstattung der einzelnen Förderprogramme deutlich.

Das Fördervolumen der 2. Säule verteilt sich in Baden-Württemberg gemäss des GAP-Strategieplans 2023-2027 auf folgende Handlungsfelder: