Tierschutz

Internationaler Katzentag am 8. August 2017

Dr. Julia Stubenbord:  „Katzenkastration ist Tierschutz.“
Zum 8. August, dem internationalen Tag der Katze, erinnert die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Julia Stubenbord, am Donnerstag in Stuttgart an das noch immer drängende Problem der unkontrollierten Vermehrung freilebender Katzen.

Zum 8. August, dem internationalen Tag der Katze, erinnert die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Julia Stubenbord, am Donnerstag in Stuttgart an das noch immer drängende Problem der unkontrollierten Vermehrung freilebender Katzen.

Alle verwilderten Katzen stammen von Hauskatzen ab. Hauskatzen sind keine Wildtiere und deshalb auf menschliche Pflege angewiesen: „Katzenkastration ist Tierschutz mit langfristigem Effekt. Die Kastration dämmt die Anzahl von Jungtieren ein und verringert damit das Katzenelend. Um eine Kastration nachvollziehen zu können, sind die Kennzeichnung und Registrierung des Tieres notwendig und ermöglichen auch im Falle eines entlaufenen Tieres eine schnelle Zuordnung und Rückgabe an den Tierhalter“, erklärt Stubenbord.

„Eine Katzenpopulation kann rasch wachsen. Da eine Kätzin zweimal im Jahr drei bis sechs Junge bekommt, kann ein Katzenpaar theoretisch in zehn Jahren auf einen Nachwuchs von 200 Millionen Katzen kommen. Mit einer solchen Vermehrung steigt aber auch die Gefahr der Ausbreitung von Katzenkrankheiten. So leben in Deutschland rund zwei Millionen Katzen auf der Straße. Viele hungern und oft sind schon die Kätzchen krank“, erklärt Stubenbord.

Obwohl Baden-Württemberg 2013 als erstes Bundesland an seine Städte und Gemeinden die vom Bund neu geschaffene rechtliche Möglichkeit weitergab, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen, hat in Baden-Württemberg bis heute keine Gemeinde davon Gebrauch gemacht. „Ungefähr 500 Städte und Gemeinden in anderen Bundesländern haben sich bereits die Gesetzgebung zu Nutze gemacht, um langfristig die Katzenpopulation zu kontrollieren und somit vorbeugenden Tierschutz zu leisten“, so Stubenbord. Ehrenamtliche werden oft mit dem Problem alleingelassen. Die Stabsstelle für Tierschutz bietet Gemeinden Unterstützung an, die eine kommunale Katzenschutzverordnung verabschieden wollen.

Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz gibt es unter http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-haus/die-landesbeauftragte-fuer-tierschutz/.