
Die Landesbeauftragte für Tierschutz
Die Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz ist eine Einrichtung mit ausschließlich beratender Funktion. Sie ist Ansprechpartner für Tierschutzverbände und -vereine, Bürgerinnen und Bürger sowie für Organisationen und Einrichtungen, die sich mit dem Tierschutz oder der Tierhaltung befassen.
Die Landesbeauftragte ist fachlich und politisch unabhängig. Da sie nicht über behördliche Kompetenzen verfügt, kann sie weder etwas verbieten noch Genehmigungen aussprechen. Gleichzeitig bietet dies Spielraum für Vertraulichkeit bei der Beratung.
Weitere Aufgaben sind unter anderem die Teilnahme am Landesbeirat für Tierschutz, die Erarbeitung von Informationsmaterial, wissenschaftliche Recherchen und gegebenenfalls Gutachten sowie die Stellungnahme zu bestimmten Rechtsetzungsvorhaben.