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Ein hilfsbedürftiges Tier aus dem Urlaub mitnehmen oder vor Ort unterstützen?

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Tierschutz Ein hilfsbedürftiges Tier aus dem Urlaub mitnehmen oder vor Ort unterstützen?

Tiere und Urlaub: Ein hilfsbedürftiges Tier aus dem Urlaub mitnehmen oder vor Ort unterstützen?

Heute in zwei Wochen beginnen in Baden-Württemberg die Sommerferien. Damit startet für viele Familien die Sommerurlaubszeit. Haustierbesitzer und -besitzerinnen müssen zusätzlich zu den Urlaubsvorbereitungen die besonderen Bedürfnisse ihrer Tiere im Sommer berücksichtigen. Gleichzeitig trifft man in vielen Urlaubsländern auf Tiere, die Hilfe brauchen.

Ob man sein Heimtier in den Urlaub mitnimmt oder dieses gut betreut zu Hause lässt, sollte sorgfältig im Sinne des Tieres abgewogen werden. Entscheidet man sich dazu, sein Tier tatsächlich mit auf Reisen zu nehmen, sind aus veterinärmedizinischer Sicht im Voraus verschiedene organisatorische Dinge zu beachten. Wichtig ist, sich im Vorhinein Gedanken über das Urlaubsziel zu machen und die dort geltenden Einreisebestimmungen zu beachten. So haben einige Länder beispielsweise strengere Ansprüche an Impfungen und Entwurmungen bei der Einreise. In Vorbereitung auf das gemeinsame Abenteuer ist empfehlenswert, die Tiere mit dem Transportmittel vertraut zu machen. Positive Assoziationen, wie regelmäßiges Füttern in der Transportbox, helfen, den Tieren eine entspannte Fahrt zu ermöglichen. Während der Reise ist auf das richtige Klima in der Transportbox zu achten, außerdem sind ausreichend Pausen einzuplanen. Besonders hitzeempfindliche Hunde, die ihre Körpertemperatur schlecht regulieren können, wie kurzschnäuzige Rassen wie Mops und Bulldoggen, werden von den meisten Fluglinien nicht mehr mitgenommen. Auch im Auto muss besonders auf sie geachtet werden.

Entscheidet man sich dazu, sein Tier in der vertrauten Umgebung zu lassen, sollte sich möglichst frühzeitig um eine zuverlässige Betreuungsperson bemüht werden. Täglich muss frisches Wasser und Futter bereitgestellt sowie bei Katzen die Katzentoilette gereinigt werden. Die Betreuungsperson sollte Zeit für das Tier einplanen, um Sozialkontakt zu gewährleisten. „Es lohnt, der Haustiersitterin oder dem Haustiersitter genaue Instruktionen zur Versorgung des eigenen Tieres zu geben“, weiß Dr. Julia Stubenbord, Tierärztin und Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg am 11.07.2024 in Stuttgart.

Im Urlaub selbst trifft man nicht selten auf Heimtiere, denen es nicht gut geht, insbesondere in der Mittelmeerregion und im außereuropäischen Ausland: Katzen, die hungrig und auf sich allein gestellt auf dem Campingplatz umherstreifen oder eine Gruppe Straßenhunde, an denen man mit dem Fahrrad vorbeikommt. Schaut man sich genauer um, finden sich an vielen Orten lokale Tierschutzinitiativen, die sich mit oft beschränkten finanziellen Mitteln um viele Tiere kümmern. Sie führen Kastrationsaktionen durch, versorgen die Tiere medizinisch, teilweise füttern sie sie auch oder bieten ihnen eine Unterkunft. Mit dem Tierleid konfrontiert, spüren Tierfreunde und -freundinnen oft den Wunsch zu helfen. Dabei kommen verschiedene Möglichkeiten des Auslandstierschutzes in Betracht.

Ein spontanes, eigenes Engagement in einer lokalen Tierschutzinitiative kommt natürlich für die meisten nicht in Betracht. „Aber einmal einen ganzen Urlaub mit der Mithilfe in einer Tierauffangstation zu planen, kann nicht nur den Tieren helfen, sondern auch das eigene Herz erfreuen, Dies ist allerdings nur für wenige eine Option,“ weiß Stubenbord.

Die finanzielle Unterstützung einer lokalen Initiative ist eine einfache Möglichkeit. Dabei sollte natürlich auf wirtschaftliche Seriosität und eine echte Ausrichtung am Tierschutz geachtet werden. Oft kann man sich vor Ort ein Bild der Einrichtung machen, oder es gibt Kooperationen mit anderen Tierschutzorganisationen, die vor Ort Auslandstierschutz betreiben.

Hilflose oder unterernährte Katzen und Hunde im Urlaubsort erregen mit Recht Mitleid und man verbringt den Urlaub mit Sorge um das Tier. Eine weitere Möglichkeit ist es, ein Tier nach Hause mitzunehmen. Dabei sind jedoch rechtliche Bestimmungen zur Einfuhr zu beachten, wie den Tollwutstatus, und Formalitäten zu erledigen. Spontan klappt das deshalb nur selten. „Angesichts voller Tierheime in Deutschland, in denen viele Tiere auf ein neues Zuhause warten, und der hohen Kosten des Transports, sollte dieser Weg als Einzelfalllösung in Betracht gezogen werden, wenn ein Tier von den lokalen Tierschutzinitiativen nicht versorgt werden kann,“ meint Dr. Stubenbord.

Es hat sich aber ein Zweig des Auslandstierschutzes etabliert, bei dem Tiere aus Tierschutzinitiativen im Ausland gut geplant und professionell durchgeführt, nach Deutschland gebracht werden. Wenn dann ein Tier auf diesem Weg ins deutsche Inland verbracht wird, ist auf einiges zu achten. Zunächst braucht die Tierschutzinitiative, die für die Einfuhr verantwortlich zeichnet, eine besondere Erlaubnis vom Veterinäramt (siehe § 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz). Daneben muss natürlich der Transport selbst gut organisiert und das Tier angemessen vorbereitet werden, von Impfungen über Transportkisten-Training zu Reisepapieren. Schließlich nehmen, insbesondere bei Flugreisen, oft sog. Flugpaten und Flugpatinnen ein Tier mit auf ihr Ticket und ermöglichen so einen Flugtransfer. Oft sind es Privatpersonen, die eine Urlaubsreise mit dieser Aufgabe verbinden. Die Tierschutzorganisation übernimmt alle Vorbereitungen, bringt das Tier zum Check-in und nimmt das Tier am Zielflughafen wieder in Empfang. Was manchen Flugpaten und -patinnen dabei nicht bewusst sein mag, ist, dass sie damit eine recht weitreichende Verpflichtung für das Tier übernehmen. Muss das Tier am Zielflughafen überraschenderweise in Quarantäne oder gibt es sonst ein Problem während des Transports, sind sie erste Ansprech- und Haftungsperson für die Fluglinie, den Zoll und weitere Behörden. „Auch hier sollten potentielle Flugpatinnen und -paten also sehr auf die Seriosität der Tierschutzorganisation achten“, gibt Dr. Stubenbord zu Bedenken. Außerdem sollten sich Flugpatinnen und -paten immer eine gültige Erlaubnis vorlegen lassen und sich über die Ausrichtung am Tierschutz der Organisation versichern. Schließlich müssen sie sich im Klaren darüber sein, dass ihr ehrenamtliches Engagement zu rechtlichen Einstandspflichten für das Tier führen kann.

Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz