Tierschutz

Junges Wildtier aufgefunden – Was tun?

Junger Igel

Darf man Wildtiere retten? Und wenn ja, wie?

Wir befinden uns mittendrin – in der Brut- und Setzzeit. Der Frühling ist die Zeit, in der die wilde Tierwelt um uns herum ihre Jungtiere zur Welt bringt und aufzieht. Da kann es schon einmal beim Spazierengehen vorkommen, dass man ein vermeintlich hilfloses Jungtier in der Natur vorfindet und nicht genau weiß, was nun zu tun ist.

„Wer einem Wildtier helfen, oder es gar in Obhut nehmen möchte, muss sich mit einigen Rechtsvorschriften befassen. Denn grundsätzlich gilt: man darf kein Wildtier ohne triftigen Grund aus der Natur entnehmen. Und ein triftiger Grund heißt konkret, wenn das aufgefundene Tier krank, verletzt oder hilflos ist. Selbst wenn der vorliegt, braucht man für die Pflege und Wiederauswilderung spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie eine adäquate Ausstattung.“ teilt die Landestierschutzbeauftragte, Dr. Julia Stubenbord, am 16.05.2024 in Stuttgart mit.

Zunächst gilt es sich bewusst zu machen, dass der Großteil, der in Obhut genommenen Wildtiere gar keine Hilfe gebraucht hätte. Aus Tierarztpraxen und Wildtierauffangstationen ist bekannt, dass in vielen Fällen Tiere unnötigerweise der Natur entnommen wurden. Die menschliche Obhut ist zwar meist wohlwollend gemeint, kann jedoch zu einem langen Leidensweg oder sogar Todesurteil für die Tiere werden. Dennoch gibt es Fälle, in denen ein Tier eindeutige Hilfe benötigt. Dann kann die menschliche Obhut und Pflege die letzte Chance für ein Wildtier sein.

Wichtig und tierfreundlich ist es, sich vor dem Aufnehmen eines Wildtieres kurz an eine professionelle Stelle zu wenden und eine Einschätzung einzuholen. Welche Tierart liegt vor? Wie verhält sich das Tier? Ist im Falle eines Jungtieres ganz sicher kein Muttertier in der Nähe? Ist das Tier eindeutig krank, verletzt oder hilflos? Der Jagdausübungsberechtigte, grundsätzlich über die zuständige Polizeibehörde kontaktierbar, sowie das Veterinäramt, eine Tierarztpraxis oder das lokale Tierheim sind gute Kontaktadressen.

„Ebenso gibt es spezielle Hotlines von Pflegestellen oder Wildtierauffangstationen, die größtenteils ehrenamtlich arbeiten. Sie sind oft auf eine spezielle Tierart spezialisiert und können mit einer wertvollen ersten Einschätzung helfen.“, teilt die Landestierschutzbeauftragte anerkennend mit.

Zahlreiche Jungtiere haben den sogenannten Drückreflex während die Mutter fressen geht, was bedeutet, dass sie nicht flüchten, sondern sich ins tiefe Gras drücken, wenn man sich ihnen nähert. Wenn nun kein Muttertier mit vor Ort ist, was beispielsweise bei Reh und Feldhase üblich ist, dann könnte man meinen, die Tierkinder seien hilflos. Ist der Finder informiert, können viele Rehkitze oder Feldhasenjunge vor einer fälschlichen Aufnahme bewahrt und sicher an Ort und Stelle belassen werden.

„Man darf nicht unterschätzen, dass Wildtiere nicht an geschlossene Räume oder Haltungssysteme gewöhnt sind. Sie sind nicht zahm und sollen es auch nicht werden“, erinnert Dr. Stubenbord.

Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz gilt ein sogenanntes „Zugriffsverbot“. Danach ist es grundsätzlich verboten, wildlebende Tiere zu fangen oder sonst zu stören. Eine Ausnahme besteht immer dann, wenn man ein verletztes oder nachweislich hilfloses oder krankes Tier vorfindet.

Nicht jedes Tier braucht Hilfe, wenn aber doch, dann unbedingt die richtige Hilfe.

Ein hilfsbedürftiges Wildtier darf von sachkundigen Personen zur Pflege mit dem Ziel der Wiederauswilderung aufgenommen werden. Ist es verletzt, beispielsweise durch Frakturen oder große, offene Wunden, so braucht es tierärztliche Versorgung und spezielle, fachliche Pflege. Ist das Tier in Bezug auf seinen Biorhythmus zu einer ungewohnten Jahreszeit zu sichten, wie Igel, oder stark abgemagert, so kann es ebenfalls Hilfe benötigen. Jungtiere von Eichhörnchen sind immer dann in Not, sollten sie sich dem Menschen nähern oder gar einfangen lassen ohne zu flüchten. Lebt das Tier unter natürlichen Bedingungen in Sozialverbänden, so sollte es als Jungtier dringend unter Artgenossen gepflegt werden. Damit wird eine Fehlprägung auf den Menschen vermieden und eine Auswilderung überhaupt möglich.

Unterliegt das Tier dem Jagdrecht, wie beispielsweise Füchse, Rehe, Wildschweine, Feldhasen, Dachse, Marder, Wildkaninchen und weitere Tiere, so muss vor der Aufnahme der Jagdausübungsberechtigte oder die örtliche Polizeidienststelle informiert werden, sonst kann die Entnahme aus der Natur als Wilderei eingestuft werden. Bewusst sollte man sich darüber sein, dass Wildschweine und Wildkaninchen nach Aufnahme in menschliche Obhut gemäß Bundesjagdgesetz nicht wieder ausgesetzt werden dürfen.

„Im Falle der Entnahme liegt es dann in der vollen Verantwortung der aufnehmenden Person, das Wildtier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend, angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Wobei Pflege hier auch beinhaltet, die erforderliche, tiermedizinische Versorgung sicherzustellen.“, so Dr. Stubenbord zu den gesetzlichen Regelungen, die aus Tierschutzsicht zu beachten sind.

Informationen über den örtlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten erhalten Sie bei der Unteren Jagdbehörde Ihres Landkreises oder bei der nächsten Polizeidienststelle.

Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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