Jetzt im Frühsommer haben viele Wildtiere ihre Jungen zur Welt gebracht und ziehen sie auf. Beim Spaziergang in der Natur kann es vorkommen, dass man ein scheinbar hilfloses Jungtier entdeckt und sich unsicher ist, wie man reagieren soll. Eine kleine Faustregel vorneweg: Tiere erstmal nicht anfassen, außer es ist in einer gefährlichen Situation. Dann beobachten und Informationen über die Tierart einholen.
„Wer einem Wildtier helfen oder es in Obhut nehmen möchte, sollte sich mit den geltenden Rechtsvorschriften vertraut machen. Grundsätzlich ist es verboten, Wildtiere ohne triftigen Grund aus der Natur zu entnehmen. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn das Tier krank, verletzt oder hilflos ist. Selbst in solchen Fällen sind spezielle Kenntnisse und eine angemessene Ausstattung erforderlich, um das Tier richtig zu pflegen und wieder auszuwildern“, erklärt Dr. Julia Stubenbord, die Landestierschutzbeauftragte, am 30. Mai 2025.
Es ist wichtig zu wissen, dass viele Wildtiere, die in Obhut genommen werden, oft keine Hilfe benötigen. Wildtierauffangstationen berichten, dass in vielen Fällen Tiere unnötig aus ihrer natürlichen Umgebung entfernt wurden. Obwohl die Absicht gut gemeint ist, kann dies für die Tiere zu einem langen Leidensweg oder sogar zum Tod führen. In einigen Fällen ist jedoch menschliche Hilfe unerlässlich und kann die letzte Chance für ein Wildtier darstellen.
Zahlreiche Jungtiere haben den sogenannten Drückreflex während die Mutter fressen geht, was bedeutet, dass sie nicht flüchten, sondern sich ins tiefe Gras drücken, wenn man sich ihnen nähert. Wenn nun kein Muttertier mit vor Ort ist, was beispielsweise bei Reh und Feldhase üblich ist, dann könnte man meinen, die Tierkinder seien hilflos. Ist der Finder informiert, können viele Rehkitze oder Feldhasenjunge vor einer fälschlichen Aufnahme bewahrt und sicher an Ort und Stelle belassen werden.
Bevor Sie ein Wildtier mitnehmen, sollten Sie sich an eine professionelle Stelle wenden, um eine Einschätzung zu erhalten. Fragen wie: „Welche Tierart ist es? Wie verhält sich das Tier? Ist das Muttertier in der Nähe?“ sind entscheidend. „Es gibt spezielle Hotlines von Pflegestellen oder Wildtierauffangstationen, die oft ehrenamtlich arbeiten und auf bestimmte Tierarten spezialisiert sind. Auch im Internet gibt es Notfallnummern für Baden-Württemberg. Sie können wertvolle erste Einschätzungen geben“, fügt Dr. Stubenbord hinzu. Das Veterinäramt, eine Tierarztpraxis oder das lokale Tierheim, der zuständige Jagdausübungsberechtigte und die örtliche Polizeibehörde sind auch gute Anlaufstellen. Trotzdem ist es nicht immer einfach, direkt zu jeder Tageszeit jemand zu erreichen. Auch gibt es keine zentrale Anlaufstelle für Wildtiere in Baden-Württemberg.
Laut dem Bundesnaturschutzgesetz gilt ein „Zugriffsverbot“ für wildlebende Tiere. Es ist grundsätzlich verboten, diese zu fangen oder zu stören, es sei denn, das Tier ist verletzt oder nachweislich hilflos oder krank. Nicht jedes Tier benötigt Hilfe, aber wenn doch, sollte es die richtige Unterstützung erhalten. Hilfsbedürftige Wildtiere dürfen nur von sachkundigen Personen zur Pflege aufgenommen werden, mit dem Ziel der Wiederauswilderung. Verletzte Tiere benötigen tierärztliche Versorgung und fachliche Pflege. Jungtiere, die sich aktiv Menschen nähern oder sich – abgesehen vom Drückreflex - einfangen lassen, können ebenfalls in Not sein. Solche Fälle gilt es ganz besonders gut vor der Aufnahme abzuklären.
Wenn das Tier in sozialen Verbänden lebt, sollte es als Jungtier unter Artgenossen gepflegt werden, um eine Fehlprägung auf den Menschen zu vermeiden und eine erfolgreiche Auswilderung zu ermöglichen. „Man darf nicht unterschätzen, dass Wildtiere nicht an geschlossene Räume oder Haltungssysteme gewöhnt sind. Sie sind nicht zahm und sollen es auch nicht werden“, erinnert Dr. Stubenbord. Die Verantwortung für das Wildtier liegt bei der aufnehmenden Person. Es ist wichtig, das Tier artgerecht zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen, einschließlich der notwendigen tiermedizinischen Versorgung. Eine Aufzucht in unerfahrenen Händen ohne Artgenossen ist im Sinne des Tieres abzulehnen.
Bei Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen, wie Füchsen, Rehen oder Wildschweinen, muss vor der Aufnahme der zuständige Jagdausübungsberechtigte oder die örtliche Polizeidienststelle informiert werden, da sonst die Entnahme als Wilderei gelten kann. Es ist wichtig zu wissen, dass Wildschweine und Wildkaninchen nach der Aufnahme in menschliche Obhut nicht wieder ausgesetzt werden dürfen. Für Informationen über den zuständigen Jagdausübungsberechtigten wenden Sie sich bitte an die Untere Jagdbehörde Ihres Landkreises oder an die nächste Polizeidienststelle.
„Auch, wenn es nicht immer leicht zu unterscheiden ist, ob ein Tier Hilfe braucht, ist es doch aus Sicht des Tierschutzes die richtige Entscheidung das Handy in die Hand zu nehmen und sich bei einer professionellen Stelle zu erkundigen“, betont Dr. Stubenbord.
Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz