Landwirtschaft

Pressekonferenz zu den Hochwasserschäden in der Land- und Forstwirtschaft Baden-Württembergs

Hochwasser in Baden-Württemberg Anfang Juni 2024

Minister Peter Hauk MdL: „Land- und Forstwirtschaft ist bei der Bewältigung er Klimafolgen nicht das Problem, sondern Teil der Lösung“

Pressekonferenz zu den Hochwasserschäden in der Land- und Forstwirtschaft Baden-Württembergs

„Die jüngsten Starkregenereignisse haben vor allem in den östlichen Landesteilen zu großen Schäden in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben geführt. Besonders betroffen sind dabei die Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen, Biberach, Alb-Donaukreis, Reutlingen, Tübingen, Göppingen, Ostalbkreis, Esslingen und der Rems-Murr-Kreis. Eine erste Schadensabfrage auf Landkreisebene ergab für Baden-Württemberg über 95 000 Hektar starkregengeschädigte und 26 000 Hektar überschwemmte Ackerflächen. Über 85 000 Hektar Grünland waren durch Starkregen geschädigt und über 22 000 Hektar überschwemmt“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (07. Juni) in Stuttgart, im Rahmen einer Pressekonferenz zu den aktuellen Hochwasserschäden in der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg. Minister Peter Hauk hat sich in den vergangenen Tagen bei betroffenen Betrieben vor Ort über die Schadenssituation in der Land- und Forstwirtschaft informiert.

Die vielen Niederschläge werden nicht überall zu Totalausfällen führen, allerdings ist nach jetzigem Kenntnisstand von erheblichen Ertrags- und Qualitätsverlusten auszugehen. Die erste Grünfutterernte konnte bisher nur von etwa 70 Prozent der Betriebe abgeschlossen werden.

„Besonders Milchviehbetriebe, wie auch Rinder- und Pferdehalter sind hiervon betroffen. Bei den Obst- und Gartenbaukulturen sind insbesondere Schäden durch aufgeplatzte Kirschen und starkregengeschädigte Erdbeeren zu verzeichnen. Punktuell kam es zu Überschwemmungen von Höfen und Ställen. Sofern notwendig, konnten die untergebrachten Tiere alle rechtzeitig evakuiert werden. Eine konkrete Schadenssumme kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden“, betonte der Minister.

„Bei den Schadereignissen im Wald handelt es sich überwiegend um Schäden an den Waldwegen, die ausgespült oder durch Hangrutschungen mitgerissen wurden. Nach ersten Schätzungen ist aufgrund des jüngsten Hochwasserereignisses landesweit mit Schäden im Wald von über drei Millionen Euro zu rechnen“, sagte Minister Peter Hauk.

Klimawandel bleibt Herausforderung

Nach Klimamodelldaten für Baden-Württemberg muss sich das Land auch in Zukunft auf intensivere Niederschlagsereignisse einstellen. Die Land- und Forstwirtschaft ist von der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung des Klimawandels in besonderem Maße betroffen. Daher hat sie bereits Strategien entwickelt, um sich an die geänderten Klimabedingungen aktiv anzupassen. „Unsere heimische Landwirtschaft ist systemrelevant. Dem Erhalt unserer mittelständischen Land- und Ernährungswirtschaft muss daher ab sofort wieder mehr Priorität eingeräumt werden. Die Landwirtschaft ist auch bei der Bewältigung der Klimafolgen nicht das Problem, sondern Teil der Lösung. Landwirtschaftliche Flächen sind essentielle Produktionsstandorte für Nahrungsmittel und tragen als Retentionsräume auch zum Hochwasserschutz bei. Das aktuelle Hochwasserereignis hat uns gezeigt, dass zum Schutz von Leib und Leben sowie zur Sicherung der Nahrungsmittelproduktion eine generelle Neubewertung von Maßnahmen insbesondere von Natur- und Artenschutz vorgenommen werden muss“, betonte Hauk. Beispielsweise darf das Reinigen und die Pflege von Bächen und Entwässerungsgräben nicht an Naturschutzvorgaben scheitern. Ebenso brauchen wir eine Neubewertung des Bibermanagements an neuralgischen Hochwasserpunkten. An vielen Gewässern verringert der Biber mit seinen Dämmen notwendigen Retentionsraum.

„Zu überprüfen sind auch Bannwälder, die vielerorts aufgrund des ausgeschwemmten Totholzes zum Problem wurden. Aus diesem Grund prüfen wir in Hochwasserrisikogebieten Bannwälder in Schutzwälder umzuwandeln, um dann entsprechend reagieren zu können. Auch bei der Gewässerrenaturierung gilt es künftig dem Hochwasserschutz Vorrang einzuräumen, auch zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen. Dies haben die aktuellen Ereignisse klar gezeigt: Hochwasserschutz geht vor!“, forderte Minister Peter Hauk.

Ausbau des Versicherungsangebotes notwendig

Die zunehmenden Extremwetterlagen mit hohem Schadensrisiko, bringen die betriebliche Risikovorsorge als auch staatliche Ad-hoc-Hilfen zunehmend an ihre Grenzen. Daher benötigen landwirtschaftliche Betriebe wirtschaftlich tragfähige Versicherungslösungen zum Schutz vor witterungsbedingten Verlusten des Fruchtertrages. Baden-Württemberg hat bereits 2020 als erstes Land ein mit Landesmitteln finanziertes Pilotprojekt zur ‘Förderung von Ertragsversicherungen im Obst- und Weinbau’ aufgelegt, um die Landwirte gegen Risiken wie Starkfrost, Sturm und Starkregen im Obst- und Weinbau finanziell zu unterstützen. „Leider weigert sich der Bund bisher, sich finanziell zu beteiligen. Dies wäre aber geboten. Wir müssen die Risikoabsicherung gegen witterungsbedingte Ertragsrisiken über Versicherungen auf eine breitere Basis zu stellen und auch für weitere Kulturen öffnen“, betonte Hauk. Zudem müsste das Risikomanagement in der Landwirtschaft auch nachträglich noch zu einem zentralen Element im Strategiedialog Landwirtschaft und im Gesellschaftsvertrag werden.

Aus der Hochwassersituation ziehen wir folgende Schlüsse:

  • wir benötigen eine Flächenförderung für die Bereitstellung von Retentionsflächen,
  • wir fordern die rechtliche Anerkennung von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen, die dem Hochwasserschutz dienen, in der anstehenden Novelle Ökokontoverordnung,
  • wir fordern mehr Flexibilität der Naturschutzverwaltung in Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Maßnahmen,
  • wir benötigen schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von Hochwasserschutzanlagen,
  • wir müssen die Renaturierung von Gewässern in hochwassergefährdeten Gebieten auf den Prüfstand zu stellen,
  • die Versiegelung von Feld- und Waldwegen z.B. zum Bau von Radschnellwegen muss vermieden werden,
  • wir prüfen die Umwandlung von Bannwäldern in Schutzwälder in Hochwassergebieten.

Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten des Landes im Falle von Liquiditätsproblemen:

  • Das Land unterstützt die baden-württembergischen Betriebe insbesondere im Rahmen des Agrarumweltprogramms FAKT II.
  • Baden-Württemberg unterstützt die Landwirtschaft im Hinblick auf den Ausbau der Klimaresilienz ferner durch verschiedene Förderprogramme, die den präventiven Schutz vor klimatischen Risiken wie Hagel, Starkfrost, Trockenheit und Hitze betreffen.
  • Auch im Bereich der Waldwegeinstandsetzung ist eine Förderung mit bis zu 70 Prozent nach Schadereignissen grundsätzlich möglich. Die aktuellen Schäden übersteigen das derzeit verfügbare Mittelvolumen. Daher werden wir aufgrund der Notlage landesseitig prüfen, ob die erforderlichen Mittel für die Hochwasserschäden entsprechend freigegeben werden können. Zudem benötigen wir im Bundeswaldgesetz mehr Flexibilität für Reaktionsmöglichkeiten auf Landesebene.

Darüber hinaus prüft das Land derzeit, ob für vom Hochwasser betroffene Kommunen eine ELR-Sonderausschreibung ‚Unwetterhilfe‘ darstellbar ist. Die Behebung von Unwetterschäden in Flurneuordnungsverfahren werden wir fördern.

Mitschnitt der Pressekonferenz vom 7. Juni 2024

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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