Ländlicher Raum

Anerkennung neuer Schwerpunktgemeinden für das ELR-Programmjahr 2023

ELR Gemeinde

Minister Peter Hauk MdL: „Fünf neue Schwerpunktgemeinden in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum aufgenommen.“ Anerkennung neuer Schwerpunktgemeinden für das ELR-Programmjahr 2023.

„Eine flächensparende Siedlungsentwicklung, der Umgang mit den Herausforderungen des demographischen Wandels sowie der Schutz von Natur und Landschaft sind nach wie vor zentrale Themen, mit welchen sich unsere Gemeinden im Ländlichen Raum in einem besonderen Maß auseinandersetzen müssen. Haben Gemeinden im Ländlichen Raum eine besonders klare Vorstellung mit welchen konkreten Konzepten und Ideen sie ihre Strukturentwicklung nachhaltig angehen möchten, so können diese als Schwerpunktgemeinde in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aufgenommen werden. Die fünf Gemeinden Großrinderfeld (Main-Tauber-Kreis), Billigheim (Neckar-Odenwald-Kreis), Wain (Landkreis Biberach), Seitingen-Oberflacht (Landkreis Tuttlingen) und Durbach (Ortenaukreis) haben zusammen mit ihren Bürgerinnen und Bürgern überzeugende und vielversprechende Ideen für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung ihrer Dörfer erarbeitet und zur Entscheidung vorgelegt. Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde werden wir diese fünf Gemeinden in den nächsten fünf Jahren gezielt bei der Realisierung ihrer konkreten Projekte unterstützen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, anlässlich der Anerkennung der Schwerpunktgemeinden des Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für das Jahr 2023 am Mittwoch (24. August).

Insgesamt 27 Gemeinden profitieren damit derzeit im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) von einer Anerkennung als Schwerpunktgemeinde sowie der damit zusammenhängenden prioritären Förderung sowie erhöhten Fördersätzen bei gemeinwohlorientierten Projekten.

Seit der Einführung des Konzepts Schwerpunktgemeinden im Programmjahr 2015 wurden bereits über 1.300 Maßnahmen in den anerkannten Gemeinden zur Förderung ausgewählt und über 75 Millionen Euro an Fördermitteln bereitgestellt. Auch für die kommende ELR-Programmentscheidung sind wieder zahlreiche Projekte aus den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Arbeiten zur Förderung vorgesehen.

Wie alle an einer ELR-Förderung interessierten Gemeinden, haben die neuen Schwerpunktgemeinden bis zum 30. September 2022 Zeit, ihre Aufnahmeanträge mit den für das nächste Jahr anstehenden Projekten bei den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden einzureichen. Im Fokus der Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2023 steht wieder die Schaffung von zeitgemäßem bezahlbaren Wohnraum sowie Projekte zur Sicherung der Grundversorgung.

Hintergrundinformationen:

Weitere Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sowie den Schwerpunktgemeinden unter www.mlr-bw.de/elr  

Verteilung der aktuell anerkannten Schwerpunktgemeinden nach Kreisen:

Breisgau-Hochschwarzwald: St. Märgen
Emmendingen: Simonswald / Biederbach
Lörrach:  Schönau GVV (interkommunal) / Schönau im Schwarzwald, Aitern, Böllen, Fröhnd, Schönenberg, Tunau, Utzenfeld, Wembach und Wieden / Kandern
Ortenaukreis: Hornberg / Durbach (neu 2023) / Friesenheim
Tuttlingen: Böttingen / Durchhausen / Seitlingen-Oberflacht (neu 2023)
Konstanz: Tengen
Waldshut: Albbruck / Grafenhausen
Calw: Ebhausen
Neckar-Odenwald-Kreis: Billigheim (neu 2023)
Hohenlohekreis: Mulfingen
Main-Tauber-Kreis: Großrinderfeld (neu 2023)
Ostalbkreis: Kirchheim am Ries
Schwäbisch Hall: Langenburg / Michelfeld
Ravensburg: Leutkirch
Reutlingen: Hohenstein / St. Johann
Zollernalbkreis: Dormettingen / Burladingen
Biberach: Wain (neu 2023)

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