Förderung

Land gibt Startschuss für die Auswahl der LEADER-Regionen für die Förderperiode 2023-2027

LEADER

Minister Peter Hauk MdL: „Es gibt kein anderes Regionalentwicklungsprogramm im Land, das den Regionen vor Ort mehr Möglichkeiten zur Gestaltung und Weiterentwicklung bietet“

„Der LEADER-Ansatz hat sich in Baden-Württemberg besonders bewährt. Allein in der aktuellen Förderperiode konnten mit dem EU-Programm LEADER bisher deutlich mehr als 1.000 Projekte in den ländlichen Regionen des Landes umgesetzt werden. Es ist folgerichtig, dass wir dieses erfolgreiche Förderinstrument auch in der nächsten EU-Förderperiode fortführen. Das Interesse aus den Regionen ist ungebrochen. Die Auswahl der neuen LEADER-Fördergebiete wird ein echter Wettbewerb um die besten Ideen für eine innovative regionale Entwicklung“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, anlässlich der virtuellen Auftaktveranstaltung zur Auswahl der LEADER-Regionen für die Förderperiode 2023-2027 am Mittwoch (10. November) in Stuttgart.

Mehr als 20 Regionen im Land haben bereits ihr Interesse bekundet, sich für die kommende Förderperiode mit einem regionalen Entwicklungskonzept als LEADER-Aktionsgruppe zu bewerben. „Das Regionalentwicklungsprogramm LEADER hat in der Vergangenheit Vieles erreicht und wichtige Impulse zur Weiterentwicklung des Ländlichen Raumes gegeben. Doch auch LEADER muss sich aktuellen Herausforderungen stellen. So muss auch der Klimaschutz mehr als bisher in den Fokus von LEADER gelangen. Mit seinen starken Partnerschaften aus Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung ist der LEADER-Ansatz hierzu jedoch bestens geeignet“, betonte Minister Hauk.

Klimaschutz und Klimaanpassung stellen einen wichtigen inhaltlichen Schwerpunkt dar, der sich in jedem regionalen Entwicklungskonzept wiederfinden sollte und an dem sich deren Qualität und Innovationskraft messen lassen muss. Die Regionen werden ermutigt sich bei ihren regionalen Entwicklungsstrategien mit aktuellen Fragen auseinanderzusetzen, innovative und kreative Strategien zu entwickeln sowie Neues zu er-proben. „Wir haben jetzt die Chance, mit neuen Ideen die Voraussetzungen für eine sorgfältige Weiterentwicklung zu schaffen. Ziel ist es, mit den bereitgestellten Mitteln erhebliche positive Veränderungen für die jeweilige Region zu bewirken“, so Minister Hauk.

Für die Erarbeitung ihrer Konzepte haben die Regionen mit den Akteurinnen und Akt-euren sowie der Bürgerschaft vor Ort nun Zeit bis Ende Juli 2022. Im Wettbewerbsverfahren ausgewählte Regionen können sich über einen Fördermitteletat zwischen 2,3 und 2,8 Millionen Euro EU-Mittel freuen. Insgesamt stehen 46 Millionen Euro aus Mitteln der EU zur Verfügung. Hinzukommen bis zu 20 bis 25 Mio. € aus Landesmitteln. Damit können die neuen LEADER-Gebiete im Zeitraum von 2023 bis 2027 über Fördermittel der EU und des Landes in Höhe von insgesamt bis zu 70 Mio. € entscheiden.

In verschiedenen Handlungsfeldern ist der LEADER-Ansatz bereits gut erprobt und erfolgreich. Im Mittelpunkt der LEADER-Förderung stehen Vorhaben, die die interkommunale Zusammenarbeit und den Tourismus stärken. Darüber hinaus sollen Antworten auf aktuelle Herausforderungen, wie etwa den demografischen Wandel, Nahversorgung und Ressourcenschutz, entwickelt und erprobt werden. „LEADER soll künftig mehr als bisher auch einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des Europäischen Green Deal leisten“, so Hauk.

Hintergrundinformationen:

LEADER steht für ‚Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale‘ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). LEADER zeichnet sich durch seinen so genannten ‚Bottom-Up-Ansatz‘ aus, also einem Projekt-ansatz von unten nach oben. Dieser Ansatz sieht vor, dass ausschließlich die örtliche LEADER-Aktionsgruppe mit ihrem Entscheidungsgremium über die zu fördernden Projekte entscheidet. Die Aktionsgruppen setzen sich dabei aus Vertretern der Wirt-schafts- und Sozialpartner, Vereinen, Verbänden, Institutionen und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft (z.B. sachkundige Bürgerinnen und Bürger, Jugend, Senioren) zusammen. LEADER ist nur in festgelegten Programmgebieten möglich. Das Land verfügt in der derzeitigen Förderperiode über 18 LEADER-Aktionsgruppen. Im Mittel-punkt steht eine gezielte Förderung strukturverbessernder und innovativer Maßnah-men. LEADER wird in Baden-Württemberg nicht nur über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) umgesetzt. Im Land wird jede der 18 Aktionsgruppen seit September 2019 zusätzlich ein ‚Regional-budget‘ von je 180.000 Euro jährlich aus dem Sonderrahmenplan ‚Förderung der ländlichen Entwicklung‘ des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) für die Förderung von sog. Kleinprojekten zur Verfügung gestellt. Die Bundesmittel werden vom Land im Verhältnis 60:40 mitfinanziert. Die Förderung über den GAK-Sonderrahmenplan soll nach derzeitigem Stand bis mindestens 2023 fortgeführt werden.

Weitere Informationen zu LEADER sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de/LEADER abrufbar.

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