Weinbau

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen: Antragsfrist für Durchführungsjahr 2022 auf 31. August 2021 vorverlegt

Weinberge

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz teilt mit, dass Förderanträge für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen im Jahr 2022 bereits bis zum 31. August 2021 einzureichen sind. Dies ist erforderlich, um die Rebgassenbreite und Rebsorte vor der Rodung feststellen zu können. Die neue Vorgehensweise resultiert aus entsprechenden EU-rechtlichen Vorgaben.

Formulare sind voraussichtlich ab Anfang Juli 2021 auf der Homepage des „Infodienst Landwirtschaft“ unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Umstrukturierung+Rebflaechen
abrufbar.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren erteilen die jeweils zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden vor Ort

 

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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