Akteure und Verfahrensschritte

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

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Besprechung VorOrt

Ein Flurneuordnungsverfahren beginnt mit einer frühen Bürgerbeteiligung. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer werden über Ziele und Möglichkeiten informiert und können ihre Wünsche und Bedenken einbringen. Gleichzeitig erfolgen erste ökologische Untersuchungen sowie Abstimmungen mit Behörden und Verbänden. Besteht ausreichend Interesse an der Mitwirkung, wird das Verfahren durch einen Flurbereinigungsbeschluss offiziell angeordnet. Anschließend wählen die Beteiligten einen Vorstand der Teilnehmergemeinschaft.

In der Planungsphase werden die Eigentumsverhältnisse erfasst, ökologische Bestandsaufnahmen durchgeführt und die Bodenwerte ermittelt. Diese Bewertung ist notwendig, damit die später neu zugeteilten Grundstücke wertgleich sind. Darauf aufbauend wird ein Wege- und Gewässerplan einschließlich landschaftspflegerischer Maßnahmen erstellt und mit den zuständigen Stellen abgestimmt.

Es folgt die Neugestaltung des Verfahrensgebiets. Hierzu gehören der Ausbau von Wegen, die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen sowie die Vermessung der neuen Strukturen. Die Beteiligten können ihre Wünsche zur künftigen Flächenzuteilung äußern. Anschließend werden die neuen Grundstücke zugeteilt, vermessen und in Besitz gegeben.

Mit der Ausführungsanordnung tritt schließlich der neue Rechtszustand in Kraft. Die neuen Grundstücke ersetzen die bisherigen Flächen, die öffentlichen Register werden berichtigt und das Verfahren wird mit der Schlussfeststellung abgeschlossen. Ziel der Flurneuordnung ist eine bessere Flächenstruktur, eine effizientere Bewirtschaftung sowie die ökologische Aufwertung des ländlichen Raums.

Weitere Informationen zum Ablauf eines Verfahrens finden Sie beim Landesamt für geoinformation und Landentwicklung (LGL)