Flurneuordnung

Überblick Förderung

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Landentwicklung Verfahren

Die Flurneuordnung wird in Baden-Württemberg durch Zuschüsse des Bundes und des Landes finanziell unterstützt. Ziel dieser Förderung ist es, die Entwicklung des ländlichen Raums zu stärken, die Bewirtschaftungsbedingungen für Land- und Forstwirtschaft zu verbessern sowie Maßnahmen für Natur-, Klima- und Gewässerschutz zu ermöglichen.

Empfänger der Fördermittel ist in der Regel die Teilnehmergemeinschaft, also der Zusammenschluss aller am Verfahren beteiligten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer. Für die gemeinschaftlichen Maßnahmen im Verfahren können Zuschüsse von meist 55 bis 75 Prozent der entstehenden Kosten gewährt werden. Die verbleibenden Kosten werden von den Beteiligten beziehungsweise weiteren Nutznießern getragen. Bei Maßnahmen, die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen, beteiligen sich häufig auch Gemeinden oder andere Träger an der Finanzierung.

Besondere ökologische Maßnahmen, beispielsweise zur Förderung der Biodiversität, des Gewässerschutzes oder der Klimaanpassung, können mit erhöhten Fördersätzen unterstützt werden. Dies gilt auch für Projekte, die Teil eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) oder des LEADER-Programms sind.

Durch diese Förderinstrumente können Maßnahmen umgesetzt werden, die ohne finanzielle Unterstützung oft nur schwer realisierbar wären. Die Förderung ist damit ein wichtiger Baustein, um die Lebens-, Wirtschafts- und Naturräume im ländlichen Raum nachhaltig weiterzuentwickeln.

Informationen zu Kosten und Finanzierung vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL)