Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ausschließlich bei Schweinen vorkommende, gefährliche Viruserkrankung, die sich von Afrika kommend seit einigen Jahren in Osteuropa ausbreitet und iinzwischen in Deutschland angekommen ist. Im Sommer 2024 ist die Seuche auch in Hessen, Rheinlandpfalz und zuletzt auch in Baden -Württemberg aufgetreten. Ein Impfstoff steht derzeit und auch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung.
Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Eintrag der Seuche in unsere heimischen Haus- und Wildschweinebestände zu verhindern. Ist der Seuchenfall eingetreten, greifen Bekämpfungsmaßnahmen mit dem Ziel, das Seuchengeschehen schnellst möglichst wieder zu beenden. Durch ihren Hegeauftrag sind die Jäger gewohnt, sich für gesunde Wildtierbestände stark zu machen. Mit Blick auf die ASP ergeben sich einige Fragen, die nachfolgend beantwortet werden:
Die Infektion führt beim Schwarzwild zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Nicht selten treten auch Durchfall und Blutungen auf. Erkrankte Tiere zeigen oft nur eine geringe Fluchtbereitschaft, wirken desorientiert und träge. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt innerhalb von ein bis zwei Wochen bei infizierten Schweinen zum Tod. Beim Aufbrechen deuten vergrößerte „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder der Unterhaut auf eine ASP-Infektion hin. In der Lunge und den Atemwegen kann sich schaumiges Exsudat befinden. Das Fehlen solcher Symptome schließt jedoch die Afrikanische Schweinepest nicht aus. Daher ist bei allen verendet aufgefundenen Wildschweinen (Fallwild oder verendetes Unfallwild) eine Laboruntersuchung auf ASP durchzuführen.
Wegen des erhöhten Risikos der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland ist verendet aufgefundenes Schwarzwild bei unklarer Todesursache (kein Unfallwild) zunächst an Ort und Stelle zu belassen und umgehend dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen, insbesondere über Art und Umfang der Probenahme, Bergung und Entsorgung bzw. Zuführung solcher Stücke an die Untersuchungsämter. In der Regel ist die Beprobung mittels Tupfer (getränkt mit bluthaltiger Flüssigkeit) ausreichend.
Die Beprobung von verendetem Unfallwild kann mittels Blutproben (2 Röhrchen) oder Bluttupfer vorrangig durch den Jagdausübungsberechtigten erfolgen.
Verendetes Schwarzwild ist immer zu beproben und möglichst in einer Verwahrstelle zu entsorgen.
Im Seuchenfall gelten in den Sperrzonen eigene, z.T. strengere Regelungen, die über die Veterinärämter abgefragt werden können.
Nach allem, was über die ASP bekannt ist, ist die Absenkung der Schwarzwildbestände eine entscheidende Voraussetzung zur Minimierung der Risiken eines Seucheneintrags und zur Verhinderung einer schnellen Seuchenausbreitung bei einem Ausbruch. Je höher die Schwarzwildbestände im Land sind, desto schneller wird sich die ASP im Falle eines Seucheneintrags ausbreiten. Eine hohe Bestandsdichte wirkt wie ein „Brandbeschleuniger“.
Zur Reduktion der Schwarzwildbestände gibt es keine Patentlösung. Baden-Württemberg setzt auf ein ausgewogenes und fachlich fundiertes Bündel an Maßnahmen, die den Jägern ihre wichtige Arbeit erleichtern. Der Einsatz von künstlichen Lichtquellen, die tierschutzkonforme und jagdethisch vertretbare Liberalisierung von jagdrechtlichen Beschränkungen sowie zahlreiche flankierende Maßnahmen unterstützen unsere Jägerschaft. Auch das Thema Nachtsichtoptik in Verbindung mit der Zieloptik wird derzeit diskutiert.
Ein allgemein anerkanntes Mittel zur Schwarzwildreduktion ist die Durchführung revierübergreifender Bewegungsjagden. Engagierte Jäger können durch ihre Teilnahme an gut vorbereiteten und groß angelegten Drückjagden zu einer effizienten Reduktion der Schwarzwildbestände beitragen. Auch gut vorbereitete Erntejagden können ein effektives Instrument sein um Schwarzwildbestände zu reduzieren.
Ein wichtiger Hinweis zum Schutz führender Bachen: Die Schwarzwildbestände sind ohne Bachenabschuss nicht wirksam zu regulieren. Insbesondere junge Bachen tragen maßgeblich zum Populationszuwachs bei. Sieben von zehn Frischlingen werden von jungen Bachen gefrischt. Um Jäger zu schützen, die sich ihrer Verantwortung hinsichtlich der Seuchenprävention bewusst sind und beherzt jagen, hat das Ministerium geregelt, dass ein fahrlässiger („versehentlicher“) Abschuss einer führenden Bache im Rahmen von Bewegungsjagden im Zeitraum vom 15. Oktober bis 31. Januar nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen ist. Das vorsätzliche Erlegen einer führenden Bache ist jedoch weiterhin strafbar.
Als erste Maßnahme muss die vom Seuchenausbruch betroffenen Fläche gezäunt werden um eine weitere Ausdehnung zu verhindern. Die umzäunte Fläche muss laufend abgesucht werden, um alle Kadaver zu bergen und zu entsorgen. Kadaver gelten als die Hauptinfektionsquelle für die Seuchenübertragung. Ist das Seuchengeschehen zum Stillstand gekommen, kann mit der Entnahme der Wildschweine aus der infizierten Zone begonnen werden. Auch wenn nicht alle Wildschweine entnommen werden können, muss die Bestandesdichte so weit abgesenkt werden, dass die Infektionskette durchbrochen wird und keine neuen Ansteckungen mehr möglich sind.
Nach einem Seuchenausbruch werden verschiedene Sicherheitszonen durch die Veterinärverwaltung eingerichtet. In der infizierten Zone tritt das Seuchengeschehen unmittelbar auf. Zum Schutz dieser Zone wird außerhalb eine Pufferzone eingerichtet.
In der infizierten Zone herrscht ein Jagdverbot. Hier gilt es unter allen Umständen zu verhindern, dass infizierte Wildschweine versprengt werden und die Seuche weitertragen wird.
In der Pufferzone müssen die Wildschweinbestände reduziert werden, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Allerdings muss auch hier die Jagd so ausgeübt werden, dass keine Wildschweine in die infizierte Zone versprengt werden und die Seuche bei der Rückkehr in die Einstände verbreiten. Gute und effektive Möglichkeiten sind Ansitze, Sammelansitze und die nächtliche Pirsch mit Nachtsichtgeräten.
In Allgemeinverfügungen der Land- und Stadtkreise werden die jagdlich noch zulässigen Maßnahmen im Seuchenfall festgelegt. Diese werden öffentlich bekanntgegeben und sind auf den Internetseiten verfügbar.
Saufänge sind ein effektives Mittel um Schwarzwildbestände zu reduzieren. Der Einsatz von Saufängen ist aber ein Mittel der Seuchenbekämpfung und keine klassische Jagdausübung. Um das Seuchengeschehen einzudämmen werden vor allem Netzfänge eingesetzt, die sich in anderen Seuchengebieten als erfolgreich erwiesen haben. Der Betrieb der Netzfänge und die Entnahme der gefangenen Wildschweine ist Aufgabe von speziell geschulten Personen.
Je früher ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im heimischen Schwarzwildbestand festgestellt wird, desto besser ist dieser unter Kontrolle zu bekommen. Nur durch eine flächendeckende Beteiligung der Jägerschaft am Schweinepestmonitoring können ein Seucheneintrag zeitig erkannt und die notwendigen seuchenrechtlichen Maßnahmen durchgeführt werden. Daher sind die Jäger aufgefordert, Proben für die Laboruntersuchung zu entnehmen und an die Landesuntersuchungsämter einzusenden („Blutentnahmeröhrchen“, Bluttupferproben). Alle durch die Jagdausübungsberechtigten an die Untersuchungsämter eingesandten Proben werden untersucht. Besonders wichtig ist die Untersuchung von verendet aufgefundenen Tieren (Fallwild, verendetes Unfallwild) sowie von Tieren mit Krankheitserscheinungen, sog. bedenklichen Merkmalen.
Im Seuchenfall müssen sämtliche Wildschweine, auch die im Rahmen der normalen Jagdausübung erlegten, beprobt werden, bevor sie in den Verkehr gebracht werden.
Das Merkblatt zur Entnahme von Proben und den aktuellen Untersuchungsantrag finden Sie hier.
Im Ausland sollten Regionen, die von der ASP betroffen sind, bei der Jagd möglichst gemieden werden. Vor einer Auslandreise sollten Jäger sich im Vorfeld informieren, ob es sich um eine von der ASP betroffene Region handelt (aktuelle Informationen finden sich auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts). Bei Jagdreisen sollten Jäger verstärkt auf die Biosicherheit achten. Dies betrifft Kleidung, Schuhe, Jagdausrüstung und Fahrzeuge. Diese sollten nach der Verwendung gründlich gereinigt und möglichst desinfiziert werden. Die Ausrüstung darf ohne vorherige Desinfektion auf keinen Fall in die Nähe von Haus- und Wildschweinen gebracht werden. Ebenfalls ist auf die Mitnahme von Schweinefleischprodukten aus betroffenen Regionen zu verzichten (z.B. Wurst, Schinken und tiefgekühltes Fleisch), da das Virus über Monate in diesen Lebensmitteln überlebensfähig ist. Auch Jagdtrophäen von Wildschweinen sollten von dort nicht mitgebracht werden.
Neben der starken Bejagung des Schwarzwildes und der Mitwirkung am Schweinepestmonitoring ist die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen durch die Jägerschaft ganz entscheidend zur Verhinderung der Seuchenverbreitung:
- Zuführung des Schwarzwildaufbruchs, der Schwarte und anderer Fleischreste über die Verwahrstellen zur Tierkörperbeseitigung; Schwarzwildaufbruch, Schwarten und andere Fleischrestedürfen nicht auf den Jagdflächen entsorgt werden.
- Speiseabfälle tierischer Herkunft sind für Schwarzwild unzugänglich zu entsorgen.
- Werden Auffälligkeiten (Fallwild, abgekommene Tiere, oben beschriebene Merkmale) festgestellt, ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren.
- Bei Reisen in Regionen mit einem ASP-Verdacht oder -Ausbruch bei Haus- und/oder Wildschweinen ist besondere Sorgfalt geboten, damit das ASP-Virus nicht nach Deutschland mitgebracht wird. Sofern das eigene Fahrzeug zur Jagdreise mitgenommen wird, muss es vor der Rückkehr sehr gründlich gereinigt werden. Dies gilt vor allem für den Unterboden.
- Besonders effizient ist die Virusübertragung über Schweiß (Blut). Kleinste Bluttropfen infizierter Schweine reichen für eine Infektion aus! Daher ist die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Besondere Vorsicht gilt beim Aufbrechen/Zerwirken/Entsorgen der nicht verwertbaren Teile.
- Mit Jagdbekleidung/ -ausrüstung/ -hund dürfen schweinehaltende landwirtschaftliche Betriebe nicht aufgesucht werden.
- Kein Schwarzwild aus anderen Revieren in die eigene Wildkammer aufnehmen.
In der Sperrzone II (infizierten Zone) besteht derzeit ein absolutes Jagdverbot. Es soll eine Versprengung der Wildschweine aus dieser Zone verhindert werden, um die Seuche nicht weiter zu verbreiten. Deshalb sind Drückjagden in dieser Zone kein geeignetes Instrument, um die Wildschweinbestand zu reduzieren. Ausnahmen sind in definierten Fällen möglich, wie z. B. der Nachsuche von Unfallwild. In der Sperrzone I (Pufferzone)ist die Jägerschaft zur verstärkten Bejagung von Wildschweinen aufgerufen, wobei die Durchführung von Bewegungsjagden verboten ist. Näheres kann den jeweiligen Allgemeinverfügungen der zuständigen unteren Verwaltungsbehörden entnommen werden.
Weiterführende Links
Die Früherkennung eines Seucheneintrags ist von entscheidender Bedeutung, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Die wichtigsten Hinweise zur Früherkennung der ASP insbesondere bei Wildschweinen wurden durch das nationale Referenzlabor (FLI) zusammengestellt:
Hinweise auf ASP bei Wildschweine (pdf)
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat einen Antwortkatalog auf häufig gestellte Fragen zur Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen erstellt:
FAQ Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Ergebnisse eines Projekts vorgestellt, welches sich mit verschiedenen jagdlichen und ackerbaulichen Strategien zur Erhöhung der Schwarzwildstrecke bei gleichzeitiger Senkung der Wildschäden auseinandersetzt.
Broschüre des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft – Probleme und Maßnahmen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert die Jägerschaft über die Gefahren einer Jagdreise für die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest. Informieren Sie sich hier, welche Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen Sie unbedingt beachten sollten.
Broschüre des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Vorsicht bei Jagdreisen
Die EFSA stellt in ihrem Gutachten zur Anfrage der Europäischen Kommission die Bekämpfungsmaßnahmen, Jagdstrategien und die Erfassung einer realistischen Schwarzwilddichte bei einem ASP-Ausbruch beim Wildschwein vor.
Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) zur Afrikanischen Schweinepest
Wissenswertes für die Jägerschaft zur ASP findet sich in einer Broschüre des Deutschen Jagdverbands e. V.
Weitergehende Informationen für die Jägerschaft zur ASP finden sich auf den
Internetseiten des Deutschen Jagdverbands e. V. und des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Broschüre: Biosicherheitshinweise zu Bewegungsjagden in Baden-Württemberg (Sperrzone 1)
Broschüre: Biosicherheitshinweise zu Bewegungsjagden in Baden-Württemberg (Sperrzone 1 und 2)