Vogelgrippe

Häufige Fragen zur Vogelgrippe

Virusnachweise in Europa weisen auf ein fortdauerndes Tierseuchengeschehen bei Wildvögeln mit dem hochpathogenen aviären Influnzavirus des Subtyps H5N8 (HPAIV H5N8) hin.

  • Was ist Vogelgrippe eigentlich und wie betrifft sie den Verbraucher?
  • Welche Maßnahmen hat das Land Baden-Württemberg ergriffen und was können Geflügelhalter tun, um ihre Bestände vor der Vogelgrippe zu schützen?
  • Was tun, wenn man tote Vögel findet?

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Vogelgrippe.

Was ist die Vogelgrippe oder Geflügelpest?

Die Klassische Geflügelpest oder Vogelgrippe ist eine häufig tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln, von der bei Hausgeflügel besonders Hühner und Puten betroffen sind. Vogelspezies wie Enten und Gänse weisen gemeinhin eine geringere Empfindlichkeit auf, können sich jedoch ebenfalls anstecken und schwer erkranken. Ausgelöst wird die Erkrankung durch hochpathogene (stark krankmachende; HP) aviäre Influenzaviren (AIV) der Subtypen H5 und H7. Die hochpathogenen aviären Influenzaviren (HPAIV) entstehen unter anderem durch genetische Veränderungen aus geringpathogenen Influenzaviren (LPAIV), das heißt aus Varianten, die lediglich leichte Krankheitssymptome hervorrufen.

Erst bei Infektion mit der HPAIV Variante kommt es zu dramatischen Krankheitsverläufen mit einer Sterblichkeit der betroffenen Tiere von bis zu 100 Prozent. Da sich die Krankheit sehr schnell ausbreiten und mit typischen Blutungen in Haut und inneren Organen verbunden sein kann, wird sie auch als Geflügelpest bezeichnet.

Ist H5N8 auf den Menschen übertragbar?

In Russland wurden Infektionen mit HPAI H5N8-Viren bei Mitarbeitern in einer Geflügelhaltung mit einem Geflügelpestausbruch nachgewiesen. Personen, die in Kontakt mit infiziertem Geflügel kommen, sollten daher für mindestens 10 Tage auf das Auftreten von grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Husten, Atemnot und Halsschmerzen oder Bindehautentzündungen achten und sich bei entsprechenden Krankheitssymptomen in ärztliche Behandlung begeben. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Tote Vögel sollten nicht mit bloßen Händen berührt werden. Falls dennoch verendete Wildvögel ohne Schutz angefasst werden, sind die Hände anschließend mit Wasser und Seife gründlich zu waschen und – soweit vorhanden – im Anschluss mit einem Desinfektionsmittel zu desinfizieren.

Weitere Informationen beim Friedrich-Löffler-Institut

Woher kommt das Geflügelpestvirus H5N8?

HPAIV H5N8 wurde erstmals Anfang 2014 in Südkorea nachgewiesen. Etwa 12 Millionen Tiere mussten zur Eindämmung der Infektion damals getötet werden. Aus China und Japan wurden ebenfalls Ausbrüche gemeldet. Zum Jahresende 2014 trat HPAIV H5N8 in verschiedenen Ländern Europas erstmals auf, unter anderem in Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich. Auch nach Nordamerika wurde das Virus Ende 2014 verbreitet. Dort vermischte sich HPAIV H5N8 mit anderen dort vorhandenen aviären Influenzaviren und infizierte als hochpathogener Subtyp H5N2 etwa 150 Geflügelhaltungen, bevor diese Epidemie im Sommer 2015 gestoppt werden konnte. Im Sommer 2016 wurden hochpathogene H5N8 Viren bei Wildvögeln im Süden Sibiriens und im Winter 2016/2017 verstärkt bei europäischen Wildvögeln nachgewiesen.Die im Winter 2016/2017 nachgewiesenen Viren sind sehr eng mit den in Südsibirien beobachteten Viren verwandt, unterscheiden sich jedoch genetisch etwas von den im Jahr 2014 nachgewiesenen HPAIV H5N8. Betroffen waren vor allem Reiherenten. Daneben wurden die Viren auch bei Tafelenten, Haubentauchern, Schwänen, Möwen, Krähen und Graugänsen festgestellt.

Auch die im Winter 2016/2017 beobachteten klinischen Erscheinungen waren gravierender als in den Vorjahren. Dies zeigte sich insbesondere in der auffallend erhöhten Sterblichkeit von Reiherenten.

Im Herbst und Winter 2020/2021 wurde insbesondere in Küstennähe verstärkt Vogelgrippe bei Wildvögeln nachgewiesen. Auch in Baden-Württemberg waren im Bodenseeraum einige Fälle bei Wildvögeln zu beobachten. Es kam auch zum Eintrag des Virus in Hausgeflügelbeständen mit z.T. dramatischen Verlusten bei Legehennen, Puten und Mastenten

Welche Übertragungswege gibt es?

Die Beteiligung von Zugvögeln bei der Einschleppung nach Europa ist aufgrund detaillierter Analysen der Viren des Jahres 2014 sowie des Geschehens im Winter 2016/2017 anzunehmen. Auch im Herbst und Winter 2020/2021 ereigneten sich die meisten Funde entlang der großen Vogelzuglinien. Für die Einschleppung von aviären Influenzaviren in Nutzgeflügelbestände kommen eine Reihe von Faktoren in Frage. In Freilandhaltungen sind direkte Kontakte des Geflügels mit infizierten Wildvögeln möglich. Aber auch in scheinbar geschlossenen Stallhaltungen kann das Virus durch indirekte Kontakte eingetragen werden: Unter anderem stellen die Einstallung von Tieren, der Personen-, Waren- und Fahrzeugverkehr, Futter und Wasser oder die Einstreu Risiken für eine Einschleppung dar. Hierbei wird auch der indirekte Eintrag über etwaig verunreinigtes Futter, Wasser, Gerät oder verunreinigte Einstreu in Betracht gezogen. Bereits Spuren von Kot bzw. Nasensekreten von infizierten Wildvögeln, die nicht sichtbar sind, können für eine Ansteckung ausreichen. Für den Ausbruch der Vogelgrippe bei Legehennen in Baden-Württemberg im Frühjahr 2021 war der Verkauf von Junghennen aus Nordrhein-Westfalen durch einen reisenden Geflügelhändler verantwortlich. Die Tiere befanden sich zum Zeitpunkt des Verkaufs in der Inkubationszeit. Die Identifizierung der Übertragungswege ist von großer Bedeutung um den Eintrag der AIV in Geflügelbestände zu erschweren und um mögliche Biosicherheitslücken zu erkennen und zu schließen. Minister Hauk  bittet daher die Geflügelhalterinnen und -halter, sich zur Vorsorge für künftige Vogelgrippeausbrüche mit den zuständigen Veterinärbehörden abzustimmen. Auch das Friedrich-Loeffler-Institut hat eine Biosicherheits-Check-Liste für kommerzielle Geflügelbetriebe erstellt. Biosicherheits-Check-Liste 

Welche Maßnahmen hat das Land Baden-Württemberg ergriffen?

Das Land hat vielfältige Maßnahmen ergriffen, um ein Übergreifen des hochpathogenen Vogelgrippevirus H5N8 auf einen Haus- oder Nutztiergeflügelbestand zu vermeiden und um die Seuche im Falle des Ausbruchs rasch wieder unter Kontrolle zu bringen. Zur Zeit werden weitreichende vorbeugende Maßnahmen getroffen, um die bevorstehenden Wildvogelzügen und der damit verbundenen erhöhten Seuchengefahr zu begegnen. Zum Schutz aller Geflügelhalter ist besondere Achtsamkeit und Sorgfalt gefordert. Zum Schutz ihrer Geflügelbestände sollten die Halterinnen und Halter Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt konsequent umsetzen. Dazu zählt auch die Vorhaltung ausreichender Stallflächen, um die Tiere im Falle einer Aufstallungsanordnung artgerecht unterbringen zu können.

Was können Geflügelhalter tun, um ihre Bestände vor Vogelgrippe zu schützen?

Zur Verhinderung eines Eintrags eines ansteckenden Erregers wie bei HPAIV H5N8 sollten alle Geflügelhalter im Land Biosicherheitsmaßnahmen – allgemeine Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen – konsequent anwenden und den Personenverkehr auf den Höfen möglichst einschränken.

Wie erkennen Geflügelhalter, ob ihr Nutzflügelbestand infiziert ist?

Von der Ansteckung mit dem aviären Influenzavirus bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein und sind oft wenig typisch. Enten und Gänse erkranken oftmals weniger schwer, die Krankheit führt bei diesen Tieren nicht immer zum Tod und kann bei milden Verläufen gänzlich übersehen werden. Symptome bei Hühnervögeln sind unter anderem: Schnell fortschreitende Teilnahmslosigkeit, Verweigerung von Futter und Wasser, Atemnot, Niesen, Ausfluss aus Augen und Schnabel, wässrig-schleimiger grünlicher Durchfall, Zentralnervöse Störungen (abnorme Kopfhaltung, Gleichgewichtsstörungen), Wassereinlagerungen (Ödeme) am Kopf, Blutstauung oder Unterhautblutungen mit blau-roter Verfärbung an Kopfanhängen und Füßen. Plötzliches Aussetzen/Abfallen der Legeleistung oder dünne, verformte Eier. Die Erkrankungs- und Sterberate ist bei Hühnern und Puten am höchsten.

Wie sollten Geflügelhalter reagieren, wenn sie Verdacht auf Vogelgrippe haben?

Bei Verdacht auf Geflügelpest ist das zuständige Veterinäramt sofort zu informieren. Heilversuche sind verboten. Der Verdacht auf Geflügelpest liegt nahe, wenn innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand erhöhte Verluste oder eine erhebliche Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme auftreten. Der Tierhalter hat dann unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem hochpathogenen oder niedrigpathogenen aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen. Gestorbene Tiere dürfen keinesfalls in der Umwelt entsorgt werden, da sie eine Ansteckungsquelle für Wildvögel darstellen können.

Was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun, wenn Sie einen toten Vogel in freier Wildbahn finden?

Tote Vögel sollten auf keinen Fall berührt werden. Wer einen toten Vogel findet, wendet sich an das jeweils zuständige Bürgermeister- oder Landratsamt.

Besteht ein Gesundheitsrisiko durch Geflügelprodukte für die Verbraucher?

Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich.
Das hierfür zuständige Bundesinstitut für Risikobewertung stellt dazu Informationen auf seiner Internetseite www.bfr.bund.de zur Verfügung.

// //