"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung des Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Es gehört zum Selbstverständnis des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz diesen in Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes festgelegten Verfassungsauftrag zu erfüllen. Dafür sind vor allem gleiche berufliche Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.
Die Auswertung im vorliegenden Chancengleichheitsplan belegt eine positive Entwicklung im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie dessen nachgeordnetem Bereich. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten konnte gesteigert werden. Besonders erfreulich ist die leichte Steigerung des Frauenanteils auch im Bereich der Führungsfunktionen. Gleichwohl sind Frauen in einigen Bereichen und vor allem in den Funktionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben noch immer deutlich unterrepräsentiert, so dass insoweit weiterhin dringender Handlungsbedarf besteht.
Mit dem im Chancengleichheitplan festgelegten Zielen und Maßnahmen sollen die positiven Entwicklungen der letzten Jahre weitergeführt und den noch bestehenden Defiziten verstärkt entgegen gewirkt werden.