Die Charta der Vielfalt ist eine Unternehmensinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Das Land Baden-Württemberg ist dieser am 15. November 2012 beigetreten.
Mit diesem Beitritt hat sich das Land Baden-Württemberg nicht nur verpflichtet, ein Klima der Akzeptanz und des gegenseitigen Vertrauens aufzubauen, sondern auch jährlich über seine Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und Wertschätzung öffentlich Auskunft zu geben.
Als Teil der Landesverwaltung möchte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sich aktiv für die Realisierung dieser Ziele einsetzen und hat sich für die Benennung einer Diversity-Beauftragten entschieden.
Ihre Aufgabe ist es, als Ansprechpartnerin für die Beschäftigten und als Impulsgeberin zu fungieren, um ein Bewusstsein für gelebte Vielfalt im MLR zu schaffen und eine solche gemeinsam mit allen Beschäftigten auszubauen.
Sie ist grundsätzlich für alle sogenannten sechs Dimensionen der Vielfalt zuständig. Diese sind:
- Nationalität und ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Religion und Weltanschauung
- Menschen mit Behinderung/Handicap
- Alter
- Sexuelle Orientierung und Identität