Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum. Mit unserem Erklärfilm möchten wir Kommunen, Privatpersonen, Vereinen und Unternehmen einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR geben.
Das ELR-Verfahren wurde in den letzten Jahren beschleunigt. Im Gegensatz zu der Aussage im Film kann nun auf eigenes Risiko direkt nach der Einplanung mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Wird mit der Umsetzung vor der Einplanung begonnen, erlischt jedoch entsprechend der Landeshaushaltsordnung (LHO) der Förderanspruch. Auf „eigenes Risiko“ bedeutet, dass die Förderung vor Erhalt der Bewilligung nicht gesichert ist. So können beim Erstellen der Bewilligung noch Punkte auftreten, die einer Bewilligung entgegenstehen (z.B. der KMU-Status ist nicht erfüllt).