Flurneuordnung

Abschlussveranstaltung der Flurneuordnung Kißlegg-Furtmühle

Landkreis Ravensburg

Staatssekretärin Sabine Kurtz MdL: „Flurneuordnungsverfahren sind ein wichtiges Förderinstrument zur Umsetzung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und Steigerung der Klimaresilienz.“ anlässlich der Abschlussveranstaltung der Flurneuordnung Kißlegg-Furtmühle.

„Es freut mich sehr, dass über das Flurneuordnungsverfahren Kißlegg-Furtmühle die dringend erforderliche Anpassung der eigentumsrechtlichen Verhältnisse und die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes durch die Neuvermessung der ‚Wolfegger Ach‘ hergestellt werden konnten. Die ungünstigen Verhältnisse bereiteten in der Vergangenheit vielfach Probleme bei der Beantragung der landwirtschaftlichen Förderprogramme, beim Grundstücksverkehr, bei Vererbung und Verpachtung sowie bei baulichen Maßnahmen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Sabine Kurtz MdL, am Montag (24. April) in Reute bei Furtmühle (Landkreis Ravensburg) anlässlich des Festaktes zum Abschluss des Flurneuordnungsverfahrens.

In der Flurneuordnung lag ein Schwerpunkt auf der Überführung der vorhandenen Infrastruktur, wie Straßen, Wege und Gewässer, ins öffentliche Eigentum. Der Ausbau der ‚Wolfegger Ach‘ in der Mitte des vergangenen Jahrhunderts erfolgte ohne begleitende Bodenordnung. Daher stimmte das Grundeigentum nicht mehr mit den tatsächlich bewirtschafteten Flächen überein. Ein weiterer Schwerpunkt der Flurneuordnung lag in der umfangreichen Bereitstellung von Flächen für die Gewässerentwicklung. Neben punktuellen Pflanzmaßnahmen und der Schaffung von ökologisch wertvollen Flächen entlang des Gewässers wurde in enger Zusammenarbeit mit der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Ravensburg ein durchgängig 10 Meter breiter Gewässerrandstreifen ausgewiesen und ein entsprechendes Pflegekonzept entwickelt.

„Die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben sich mit Leidenschaft und Kreativität in die Planung und Umsetzung des Verfahrens eingebracht und dabei wertvolle und weitsichtige Entscheidungen getroffen. Gewässerrandstreifen leisten einen essentiellen Beitrag zum Hochwasserschutz und Wasserrückhalt in der Fläche und sind damit ein wesentlicher Baustein zur Steigerung der Robustheit einer Landschaft gegenüber den Folgen des Klimawandels“, betonte Staatssekretärin Sabine Kurtz.

Hintergrundinformationen:

Detaillierte Informationen zum Flurneuordnungsverfahren Kißlegg-Furtmühle finden Sie unter www.lgl-bw.de/3048

Umfassende Informationen zu den Thema Flurneuordnung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter https://www.lgl-bw.de/unsere-themen/Flurneuordnung/.

Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de zu finden.

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