Verbraucherschutzminister Peter Hauk MdL: „Uns geht es darum, die Verbraucherrechte im Bereich der Telekommunikation nach vorne zu bringen“
„Das Telefon gehört für die allermeisten Menschen wie selbstverständlich zum täglichen Leben und wird dementsprechend auch genutzt. Mit unseren Anträgen im Bundesrat sollen die Rechte der Verbraucher in diesem Bereich bestmöglich werden. Der Bund ist nun gefordert, entsprechende Regelungen auf den Weg zu bringen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (12. Februar) in Berlin. Hierzu gehöre eine voreingestellte Drittanbietersperre und die Schaffung eines unabhängigen Vergleichsportals.
Voreingestellte Drittanbietersperre
Ein Verbraucherthema zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz stelle die sogenannte voreingestellte Drittanbietersperre dar. „Mit unserem Antrag zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz haben wir uns erneut für die Einführung einer pauschal voreingestellten Drittanbietersperre eingesetzt, um Verbraucher vor Abofallen und unberechtigten Abbuchungen über ihre Telekommunikations-abrechnung zu schützen“, erklärte Verbraucherschutzminister Hauk. Mit einer pauschal voreingestellten Drittanbietersperre könne verhindert werden, dass betrügerische Drittanbieter elektronische Bezahlverfahren im Mobilfunk (sogenanntes WAP-Billing) und im Festnetz (Mehrwert- und Premiumdienste) missbrauchen und sich Verbraucher anschließend gegen unberechtigte Forderungen wehren müssen.
„Wir können damit auch erreichen, dass Verbrauchern klarer und bewusster wird, welche Leistungen sie von Drittanbietern buchen möchten. Wenn per Voreinstellung grundsätzlich alle Drittanbieter gesperrt sind und nur bei Bedarf vom Verbraucher eine individuelle Freigabe für die Abrechnung erfolgt, also das sogenanntes Opt-In-Prinzip, ist Verbrauchern eine bessere Kontrolle über ihre Buchungen und die damit verbundenen Kosten möglich“, erklärte Hauk.
Unabhängiges Vergleichsportal gefordert
„Wir fordern auch im Bereich der Telekommunikation für Verbraucher ein unabhängiges Vergleichsportal. Ein solches Vergleichsinstrument ist wichtiger Bestandteil einer Kaufentscheidung, es hilft Verbrauchern bei der Auswahl der passenden Produkte und reduziert den Suchaufwand in einem zunehmend unübersichtlichen Telekommunikationsmarkt“, betonte der Minister. Erst vor kurzem habe er sich erneut für unabhängige Energiepreisvergleichsportale eingesetzt.
„Mit unserem Antrag wollen wir Verbrauchern auch im Bereich Telekommunikation ein Instrument zur Verfügung stellen, um verschiedene Internetzugangsdienste und öffentlich zugängliche nummerngebundene Telekommunikationsdienste neutral vergleichen und beurteilen können. Die derzeit für den Telekommunikationsmarkt existierenden wichtigsten Portale haben auch eine Vermittlungsfunktion und finanzieren sich letztlich über die Vermittlungsprovisionen. Anders als der Bund sehen wir in ihnen damit keine unabhängigen Vergleichsportale, die die im Gesetz genannten Kriterien erfüllen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die Bundesnetzagentur aufgefordert wird, die Leistungen zur Schaffung eines unabhängigen Vergleichsinstruments auszuschreiben“, sagte Minister Hauk.