Landwirtschaft

Baden-Württemberg strebt Freiheitsstatus bei der Blauzungenkrankheit an

Kuhweide mit Kühen

Minister Peter Hauk MdL: „Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist weiterhin dringend erforderlich, um einen erneuten Seucheneintrag zu verhindern. Das Land gibt auch in diesem Jahr finanzielle Unterstützung für die Impfung.“ Baden-Württemberg strebt Freiheitsstatus bei der Blauzungenkrankheit an.

„Vor dem Hintergrund eines nach wie vor bestehenden hohen Infektionsdrucks aus angrenzenden Regionen besteht die Gefahr, dass es zu einem erneuten Eintrag der Blauzungenkrankheit nach Baden-Württemberg kommen kann. Die Fortsetzung der freiwilligen Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen das Blauzungenvirus BTV 4 und 8 empfehle ich daher weiterhin sehr dringend – zumal Baden-Württemberg noch für dieses Jahr die Anerkennung des Freiheitsstatus bei der Blauzungenkrankheit für das ganze Land anstrebt“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL am Dienstag (01. März) in Stuttgart.

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StiKo Vet) weist auf das Risiko eines erneuten Eintrages von BTV 4 und BTV 8 nach Deutschland und auf die anhaltende Notwendigkeit hin, Rinder und kleine Wiederkäuer durch eine Impfung gegen das Blauzungenvirus vor der Erkrankung zu schützen. „Durch die Schutzimpfung kann eine Erkrankung empfänglicher Tiere vorgebeugt werden. Zudem ist dann das Verbringen geimpfter Tiere aus einem Restriktionsgebiet unter erleichterten Bedingungen möglich“, erläuterte Minister Hauk.

Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihre Tiere freiwillig gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen wollen, sollten die Anzahl und Art der zu impfenden Tiere bei ihrer Betreuungstierärztin oder ihrem Betreuungstierarzt anmelden. Die Impfstoffbestellung und Impfung wird von der Tierärztin oder dem Tierarzt vorgenommen.

„Im Jahr 2022 wird es wieder eine finanzielle Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg für die Impfungen bei Rindern, Schafen und Ziegen geben. Die Tierseuchenkasse wird bei Rindern 0,50 Euro und bei Schafen 0,25 Euro pro Impfvorgang erstatten. Ebenso unterstützt das Land Baden-Württemberg die Impfung bei Rindern mit 0,50 Euro, bei Schafen mit 0,25 Euro und bei Ziegen mit 0,40 Euro pro Impfvorgang“, so Minister Hauk.

Mit den Allgemeinverfügungen des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Genehmigung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom 25. Januar 2021 für BTV 4 und vom 18. Januar 2022 für BTV 8 sind die Voraussetzungen für die Durchführung der freiwilligen Impfung für das Jahr 2022 vorhanden. Bei Fragen können die Veterinärämter, der Rinder- und Schafherdengesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte sowie die Verbände Auskunft geben.

Hintergrundinformationen:

Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus-und Wildwiederkäuern. Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Insbesondere bei Schafen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen. Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.

Es zeigt sich deutlich, dass das Virus BTV 8 unverändert in der Wiederkäuer-Population in den angrenzenden Mitgliedsstaaten zirkuliert und auch das Virus BTV 4 an den Eintrittstoren nach Deutschland bereits „anklopft“. Bei günstiger Wetterlage für die Gnitzen ist eine Ausbreitung nach Süddeutschland und insbesondere nach Baden-Württemberg rasch möglich. Experten gehen davon aus, dass in Baden-Württemberg Fälle dieser anzeigepflichtigen Tierseuche wieder auftreten können. Erfreulicherweise musste in Baden-Württemberg aufgrund der hohen Impfdichte seit Ende Mai 2019 bis dato kein Ausbruch mehr verzeichnet werden. Das Bundesforschungsinstitut für Tierkrankheiten (Friedrich-Loeffler Institut – FLI) hat in seiner aktuellen Risikobewertung die Wahrscheinlichkeit für einen Eintrag des Virus nach Deutschland vor allem über Gnitzen mit dem Wind als hoch eingestuft. Da unverändert das gesamte Staatsgebiet von Frankreich Restriktionsgebiet für BTV 4 und BTV8 und die gesamte Schweiz Restriktionsgebiet für BTV8 bleibt, wird dringend zur Impfung gegen beide Serotypen geraten.

Baden-Württemberg hat auf diese Situation bereits in den vergangenen Jahren mit einer freiwilligen Impfaktion reagiert, welche durch die Tierseuchenkasse und das Land finanziell unterstützt wurde. Bei den in den vergangenen Jahren grundimmunisierten bzw. geimpften Rindern und kleinen Wiederkäuern kann durch die einmal jährliche Wiederholungsimpfung im Abstand von nicht mehr als 12 Monaten der Impfschutz aufrechterhalten werden. Wird diese Frist versäumt, ist wieder eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen notwendig. Bisher noch nicht geimpfte Tiere müssen grundimmunisiert werden.

Sofern in Baden-Württemberg wegen eines BT-Ausbruchs im Land oder angrenzenden Regionen eine Restriktionszone mit einem Mindestradius von 150 km errichtet werden müsste, würde dies neben Erkrankungen von Tieren auch den Tierhandel erheblich beeinträchtigen. Empfängliche Tiere dürfen aus einer Restriktionszone nur verbracht werden, wenn sie einen gültigen Impfstatus gegen den jeweiligen Serotyp der Blauzungenkrankheit haben oder negativ darauf untersucht worden sind.

Informationen zur Blauzungenkrankheit

Informationen zur Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

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