Förderung

Bewerbungen für nächste Auswahlrunde der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ bis 31. August 2022 möglich

Firma WMB Ventilatoren GmbH in Obersontheim

Minister Peter Hauk MdL: „Kleine und mittlere Unternehmen sind die Innovationsmotoren des Ländlichen Raums.“ Bewerbungen für die nächste Auswahlrunde der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ sind bis zum 31. August 2022 möglich.

„Die Wettbewerbskraft und Innovation unserer kleinen und mittleren Unternehmen sind ein wesentliche Element des Wohlstands unseres Landes, insbesondere im Ländlichen Raum. Wir wollen daher mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ gezielt die Innovationskraft dieser Unternehmen im Ländlichen Raum stärken, um hier langfristig Arbeitsplätze und Wohlstand für die Menschen zu sichern“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (18. Juli) in Stuttgart.

Auf die beim Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelte Förderlinie können sich kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bewerben, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Hierfür stehen in der aktuellen Förderperiode bis 2027 Fördermittel in Höhe von 40 Millionen Euro bereit, die sich aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) sowie dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zusammensetzen.

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt das Land innovative Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen im Ländlichen Raum. Bewerbungen für die nächste Auswahlrunde sind bis zum 31. August 2022 möglich.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich bis zum 31. August 2022 durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen.

Hintergrundinformationen:

Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kernelemente für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind.

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro.

Im Sinne des Green Deals können Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft beitragen, eine Förderung bis 500.000°Euro erhalten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

In der Förderperiode 2021-2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In den zurückliegenden beiden Auswahlrunden der angelaufenen neuen Förderperiode bewarben sich 31 Unternehmen. Davon wurden 19 Projekte zur Förderung mit insgesamt 7,3 Millionen Euro ausgewählt.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlags des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses. Weitere Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie unter www.efre-bw.de zur Verfügung.

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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