Minister Peter Hauk MdL: „Mit dem ELR-Programm setzen wir auch in diesem Jahr mit einer unterjährigen Förderung wichtige Akzente für einen attraktiven Ländlichen Raum, mit zeitgemäßen Wohnangeboten, lebendigen Ortskernen, einladenden Plätzen und Grünanlagen“
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) unterstützt mit 10,6 Millionen Euro unterjährig 129 dringliche Projekte im Land
„Die Nachfrage nach Fördermitteln aus dem Strukturförderprogramm ELR boomt. Dies zeigt das deutlich gestiegene Antragsvolumen im Rahmen der aktuellen unterjährigen Programmentscheidung und unterstreicht die Attraktivität des Programms. Wir nehmen jetzt 129 dringliche Projekte in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum auf, die planerisch bereits weit fortgeschritten und schnell realisierbar sind. Mit einem Zuschussvolumen von insgesamt 10,6 Millionen Euro aus dem ELR können wir Vorhaben aus dem privaten, kommunalen und im gewerblichen Bereich nun rasch umsetzen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (26. Juli).
Gute Ideen und durchdachte Maßnahmen sind der Schlüssel, um den Ländlichen Raum attraktiv zu halten und fit für die Zukunft zu machen. Das ELR-Programm unterstützt beispielsweise Maßnahmen zur Sanierung und Umnutzung von Gebäuden im Ortskernbereich. Zudem Vorhaben, die die Grundversorgung sichern und Arbeitsplätze generieren oder gemeinschaftliche Aktivitäten unterstützen.
„Damit wollen wir die Gemeinden stärken und lebendig erhalten, indem stabile Infrastrukturen entstehen und zeitgemäßes Leben und Wohnen in den Ortskernen stattfinden kann. Und wir schaffen Arbeitsplätze mit Zukunftsperspektive auf dem Land“, betonte Hauk.
Darüber hinaus sei der Bedarf an neuem Wohnraum ungebrochen hoch. „Daher haben wir in der aktuellen Programmentscheidung den Fokus auf jene Vorhaben gestellt, die die Antragsteller rasch umsetzen können“, sagte Minister Hauk und unterstich, das „die Antragsteller mit der Umsetzung ihrer Projekte im Anschluss an die Programmentscheidung sofort beginnen können“.
Erfreulich viele der aufgenommenen Projekte - rund 46 Prozent - erhalten den Förderaufschlag für CO2-speichernde Bauweisen. Das sind in der Regel Gebäude oder bauliche Erweiterungen, die den ökologisch und ökonomisch vorteilhaften Baustoff Holz in der Tragwerkskonstruktion nutzen. „Viele Investoren wollen Holz als ökologisch sinnvollen und wertvollen Baustoff innovativ einsetzen. Damit setzen viele Projektträger einen klaren Akzent für eine regionalbasierte, klimafreundliche und zukunftsorientierte Wirtschaftsweise, bei dem wir sie gerne unterstützen“, sagte Minister Hauk.
Strukturentwicklung und Klimaschutz seien bedeutende und zukunftsrelevante Querschnittsaufgaben, die sich im ELR ideal miteinander verbinden lassen. Daher habe man die Regelungen für das Programmjahr 2024 diesbezüglich noch klarer getroffenen. „Neubauten in den Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind im Programmjahr 2024 nur noch dann förderfähig, wenn diese CO2-speichernd gebaut werden. Zudem können die Gemeinden innerörtliche Wohnumfeldmaßnahmen zur Klimaresilienz oder auch Anpassung an den Klimawandel als Modellprojekt mit bis zu 50 Prozent gefördert bekommen“, betonte Minister Hauk.
Zukunftsorientierte Projekte sind gefragt
„Im ELR werden vielfältige Investitionen gefördert, die in ihrer Gesamtheit strukturverbessernd wirken. Dies sind kommunale Maßnahmen, aber auch private oder gewerbliche Projekte. Zentral für viele Gemeinden ist die Bewahrung und Verbesserung der vorhandenen Bausubstanz. Daher wurden die Förderbedingungen im ELR in diesen Förderkategorien weiter ausgebaut. So sollen Ressourcen und Flächen gespart werden“, so Minister Hauk.
Die Bewerbungsfrist für Aufnahmeanträge zum ELR Jahresprogramm 2025 läuft in vielen Gemeinden noch bis Mitte September 2024. Die Programmentscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Frühjahr 2025.
Hintergrundinformationen
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2025 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort).
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2025 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2024 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Unterjährige Programmentscheidung 2024
Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie in unserem Erklärfilm.
Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr