Landwirtschaft

Erneutes Genehmigungsverfahren der SchALVO abgeschlossen

Flurneuordnung Luftbild

Die EU-Kommission hat die Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung (SchALVO) des Landes Baden-Württemberg bis Ende 2025 genehmigt. Der Pauschalausgleich musste für Flächen in Nitratgebieten nach §13a Düngeverordnung aufgrund der rechtlichen Standards in der Düngung erneut abgesenkt werden.

Die SchALVO musste erneut den höheren Anforderungen in Nitratgebieten nach §13a Düngeverordnung (DüV) in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete) angepasst und durch die EU-Kommission (KOM) notifiziert werden. Die KOM genehmigt Ausgleichszahlungen auf der Basis der SchALVO bis Ende 2025.

Anpassung des Ausgleichs in Nitratgebieten

Ausgleichszahlungen gemäß der SchALVO müssen in Folge der am 28. April 2020 geänderten DüV in Verbindung mit der VODüVGebiete in Nitratgebieten reduziert werden. Der Pauschalausgleich muss aufgrund der strengeren rechtlichen Vorgaben der DüV in Nitratgebieten von 103 Euro pro Hektar auf 45 Euro pro Hektar reduziert werden. Außerhalb von Nitratgebieten nach § 13a DüV können nach derzeitiger Rechtslage weiterhin 120 Euro pro Hektar gewährt werden.

Im Rahmen der Genehmigung der SchALVO haben sich keine Änderungen der Auflagen in Wasserschutzgebieten ergeben.

Hintergrundinformationen:

In Baden-Württemberg hat der vorsorgende Grundwasserschutz seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Über ein Viertel der Landesfläche Baden-Württembergs ist als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Durch die SchALVO wird in den Wasserschutzgebieten die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung eingeschränkt. Für die zusätzlichen Bewirtschaftungsauflagen bzw. Ertragseinbußen erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe Ausgleichszahlungen. Diese mussten in Folge der am 28. April 2020 geänderten bundesweit geltenden Düngeverordnung an die neuen rechtlichen Standards für die Düngung angepasst und von der KOM beihilferechtlich genehmigt werden.

Mit Beschluss der KOM vom 20. Dezember 2021 wurde dem Antrag auf Genehmigung der SchALVO vom 21. Juni 2021 stattgegeben. Dementsprechend ist eine rechtskonforme Auszahlung der reduzierten Ausgleichsbeträge nach der SchALVO in Nitratgebieten nach §13a DüV möglich. Der Pauschalausgleich ist in Nitratgebieten auf 45 Euro pro Hektar zu reduzieren. Der Mehraufwand außerhalb von Nitratgebieten kann weiterhin mit 120 Euro pro Hektar bis 2025 ausgeglichen werden.

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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