Landwirtschaft

Erste SchALVO-Auszahlung für das Antragsjahr 2018 startet in Kürze

Die Entwicklungen im Düngerecht erzwingen Absenkung der Ausgleichszahlungen. Das Land strebt tragfähige Lösungen für bereits erbrachte Leistungen im Sinne der Landwirtschaft an.

Die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 erzwingt eine Absenkung der SchALVO-Ausgleichssätze. Da das hierfür notwendige Genehmigungsverfahren (Notifizierung) durch die EU-Kommission nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur nicht rechtskonformen Umsetzung der Nitratrichtlinie länger dauert als ursprünglich geplant, steht für das Antragsjahr 2018 der genaue Ausgleichsbetrag noch nicht fest. Das Land wird aber bereits in Kürze an diejenigen Antragsteller, die im Gemeinsamen Antrag 2018 in Problemgebieten den Pauschalausgleich oder den Einzelausgleich beantragt haben, vorab eine Abschlagszahlung in Höhe von 100 Euro pro Hektar ausbezahlen. Damit wird den Landwirten ein Teil ihrer bereits erbrachten Leistungen ausgeglichen.

In Sanierungsgebieten mit bis zu 50 mg/l Nitrat im Grundwasser wird in einem weiteren Schritt als bald möglich eine Abschlagszahlung in Höhe von 100 Euro pro Hektar gewährt werden, damit auch hier die Einschränkungen schon teilweise ausgeglichen werden.

Der einzelschlagbezogene Einzelausgleich und die Begrünungspauschale für die Erstbegrünung können aktuell noch nicht berechnet und ausgeglichen werden. Sobald die neue Berechnungsgrundlage auf Basis des festgelegten neuen Pauschalausgleichs vorliegt, wird der Ausgleich berechnet und bewilligt.

In Sanierungsgebieten mit mehr als 50 mg/l Nitrat im Grundwasser kann für das Antragsjahr 2018 zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Aussage über einen Ausgleich erfolgen, da für diese Gebiete keine Zustimmung der EU-Kommission für eine Zahlung vorliegt. In diesen Gebieten können bis auf Weiteres keine neuen Verträge mit Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog für 2019 abgeschlossen werden. Alle bestehenden Verträge werden für das Antragsjahr 2019 ausgesetzt. Die allgemeinen und besonderen Schutzbestimmungen der SchALVO sind in diesen Gebieten weiter einzuhalten, auch wenn sie nicht ausgeglichen werden.

Ziel der Landesregierung ist es, die durch die Landwirte bereits erbrachten Leistungen zum Wasserschutz in Baden-Württemberg so schnell wie möglich im gültigen rechtlichen Rahmen ausgleichen zu können.

Nähere Informationen erhalten die Antragsteller bei ihrer zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde.