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Förderung der Aquakultur und der Fischerei (FAF-BW) startete am 13. Juli 2023

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Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL. (Bild: KD Busch)

Minister Peter Hauk MdL: „Das neue Förderprogramm für Aquakultur und Fischerei bietet eine Mischung aus Altbewährtem und neuen Ansätzen, wie zum Beispiel die Förderung von Investitionen in Netze im Fanggebiet Bodensee“

Förderung der Aquakultur und der Fischerei (FAF-BW) startete am 13. Juli 2023. Die neue Programmperiode läuft bis zum 30. Juni 2030.

„Mit dem Programm zur Förderung der Aquakultur und der Fischerei unterstützt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) den Sektor gezielt bei der Entwicklung regionaler Wertschöpfung. Junge Unternehmerinnen und Unternehmer soll eine erhöhte Förderung zum Einstieg motivieren, die Fischerei wird besonders adressiert und es gibt einen Zuschlag für Unternehmen, die Qualitätsprodukte erzeugen. Mit der Förderung haben wir viele Anregungen des Aquakultur- und Fischereisektors aufgegriffen. Zudem wird der Sektor darüber hinaus gezielt bei Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel unterstützt“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Peter Hauk MdL, am Montag (17. Juli) in Stuttgart.

Hintergrundinformationen:

Die neue Förderung für die Aquakultur und Fischerei in Baden-Württemberg: (FAF-BW) umfasst vier Fördermaßnahmen. Dies sind im Überblick:

(1) Investitionen in Aquakulturanlagen und zur Steigerung des Mehrwertes von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

(2) Investitionen in Vermarktung, Verarbeitung von Aquakulturerzeugnissen und Fischfängen sowie in Diversifizierungsmaßnahmen von Aquakulturunternehmen und Berufsfischern

(3) Aquakulturbetriebe haben die Möglichkeit bei spezifischen Dienstleistungen einen Zuschuss zur Anteilsfinanzierung zu erhalten. Dadurch wird der Anreiz in den Betrieben erhöht, sich im Besonderen Biosicherheitskonzepte erstellen zu lassen sowie die zur Verfügung stehende Zuchtgrundlage zu optimieren.

(4) Der Fischereisektor im Fanggebiet Bodensee wird bei Investitionen in bestimmte Netze mittels Projektförderung unterstützt. Hintergrund ist der außergewöhnlich hohe Verschleiß an Netzen, der u.a. infolge der massenhaften Vermehrung einer invasiven Muschelart (Quagga-Muschel) sowie durch fischfressende Räuber wie Kormorane entsteht. Zudem muss sich die Fischerei am Bodensee durch die sich ändernden Umweltbedingungen zunehmend auf neue Wirtschaftsfischarten wie z.B. Rotaugen einstellen und benötigt zu deren Fang andere Maschenweiten und Netztypen.

Die neue Programmperiode läuft bis zum 30. Juni 2030. Die Verwaltungsvorschrift zu FAF-BW und Formulare sind im Förderwegweiser unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser des Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg eingestellt.

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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