Minister Peter Hauk MdL: „Wenn hohe Sicherheitsstandards eingehalten werden, lassen sich Algorithmen im Gesundheitswesen zum Wohle der Verbraucher nutzen“
„Das Potential von Algorithmen im Gesundheitswesen birgt beträchtliche Möglichkeiten für Verbraucher. Der Vorteil besteht darin, dass die Algorithmen schneller und bei bestimmten Prozessen zuverlässiger als Menschen arbeiten und beispielsweise aus riesigen Datenmengen Krankheiten rasch identifizieren können. Diagnosen können präziser gestellt und Patienten individueller behandelt werden. Durch personalisierte Präventionsmaßnahmen kann in bestimmten Fällen sogar die Entstehung von Krankheiten verhindert werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL am Freitag (27. Dezember) in Stuttgart.
„Hinzu kommen Vorteile hinsichtlich der Versorgungsqualität für Patienten, beispielsweise durch digitale Assistenten wie Blutzuckermessgeräte. Es gibt jedoch auch kritische Aspekte. Digitale Angebote generieren eine Vielzahl an Daten und schaffen eine Art gläsernen Patienten. Es muss geklärt werden, wer in welchem Umfang und zu welchem Zweck einen Zugang zu digitalen Gesundheitsdaten erhält. Das Risiko, dass Gesundheitsprofile in falsche Hände geraten, halte ich derzeit noch für sehr hoch. Der Schutz von sensiblen Patientendaten steht deshalb an oberster Stelle. Als Verbraucherschutzminister fordere ich die Bundesregierung daher dazu auf, klare Kriterien im Hinblick auf die Sicherheit und die Verwertung digitaler Gesundheitsdaten zu aufzustellen“, betonte der Minister.
Kriterien an die Verwertung von Gesundheitsdaten aufstellen
„Krankenkassen können mit Hilfe von Algorithmen die digitalen Gesundheitsdaten auswerten und ihre Tarife sowie Bonusprogramme individuell auf die Versicherten ausrichten. Gleichzeitig kann die Speicherung und Verfügbarkeit von Daten dafür sorgen, dass diese durch Algorithmen ausgewertet werden und der Bedarf an speziellen Gesundheitsprodukten für Versicherungsnehmer ermittelt werden kann. Unternehmen können diese passgenau und individuell entwickeln und über die Krankenkassen Zugang zu dem angestrebten Personenkreis erhalten“, sagte Hauk. „Damit wäre es möglich, bestimmte Risikogruppen gezielt anzusprechen, um ihnen passende Produkte zu empfehlen. Es besteht die Möglichkeit maßgeschneiderter Werbung für neue E-Health-Apps, die mit dem Briefkopf der Krankenkassen versehen sein können. Selbst wenn es sich bei diesen Beispielen noch um Zukunftsszenarien handelt, technisch möglich ist das bereits. Daher müssen wir uns bereits jetzt mit dem technisch Möglichen befassen und uns rechtzeitig darum kümmern, was wünschenswert wäre und was nicht“, so der Minister.
Unternehmen dürften weder in die Lage versetzt werden, sensible Patientendaten beispielsweise aus digitalen Patientenakten auszuwerten, noch dürfe ihnen eine detaillierte Auswertung der Daten zur Verfügung gestellt werden, um damit neue Geschäftsmodelle oder Vertriebswege zu eröffnen. „Wenn es um die anonymisierte Auswertung der Abrechnungsdaten von Versicherungsunternehmen für Forschungszwecke geht, bin ich offener. Dies dient letztlich allen Verbrauchern. Sofern gewährleitet wird, dass eine Rückverfolgung auf den einzelnen Versicherten ausgeschlossen ist, unterstütze ich den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn“, sagte Hauk.
Drei Stufen der Sicherung digitaler Gesundheitsdaten
„Die Sicherheit von Gesundheitsdaten muss gewährleistet werden. Nur dann können Verbraucher unbesorgt die Vorteile digitaler Gesundheitsanwendungen nutzen. Auch hier rufe ich den Bund dazu auf, Krankenhäuser und Arztpraxen dazu zu verpflichten, ein umfassendes Sicherungssystem zu garantieren. Sofern Krankenkassen digitale Daten ihrer Versicherungsnehmer erheben, beispielsweise für sogenannte ‚Pay-as-you-live‘-Tarife (PAYL-Tarife) – also die Berechnung des Versicherungsbeitrags entsprechend des Lebensstils und das Angebot von Bonusprogrammen auf Basis digitaler Gesundheitsdaten – müssen drei Stufen der Sicherheit gewährleistet sein“, so Minister Hauk. Erstens müsse die Endgeräte-Sicherheit gewährleistet sein. Das heißt, dass das Smartphone des Patienten vor unerlaubten Zugriffen bewahrt wird. Zweitens sei bei der Übertragung der von Fitnesstrackern erfassten Daten auf einen gesicherten Transfer zu achten. Und drittens dürfe die Speicherung und der Abruf der sehr sensiblen Patientendaten bei den Versicherungsunternehmen nur unter strengsten Sicherheitsanforderungen erfolgen.
Algorithmen-Kampagne #seiunberechenbar
„Verbraucher können sich auf unserer Kampagnen-Website www.seiunberechenbar.de informieren, welchen Einfluss Algorithmen im Alltag haben, so beispielsweise auch im Gesundheitswesen. Die Seite gibt konkrete Tipps an die Hand, wie man sich ‚unberechenbarer‘ machen kann“, sagte Hauk. Experteninterviews, Filme und kurze Videoclips, die auch über die Social-Media-Kanäle des Ministeriums und auf dem Verbraucherportal gestreut werden, runden dieses bislang einzigartige Informationsangebot ab.
Hintergrundinformationen:
Die Algorithmen-Kampagne des MLR ist über folgenden Link erreichbar: www.seiunberechenbar.de
Hier steht auch ein Artikel zu Algorithmen im Gesundheitswesen zur Verfügung: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/verbraucherschutz/algorithmen/gesundheit/
Weitere Informationen rund um den Verbraucherschutz stehen unter www.mlr-bw.de/Verbraucherschutz, auf der Facebook-Seite www.facebook.com/VerbraucherBW sowie auf dem Verbraucherportal Baden-Württemberg unter www.verbraucherportal-bw.de zur Verfügung.