Biodiversität

Insektenschutzpaket des Bundes im Bundesrat verabschiedet

Biene an Rapsblüte

Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL: „Unsere landwirtschaftlichen Betriebe brauchen passgenaue und verlässliche Rahmenbedingungen sowie eine nachhaltige wirtschaftliche Basis für ein erfolgreiches Arbeiten“

„Die Klima- und Biodiversitätsfrage kann nur im Rahmen eines ambitionierten rechtlichen Rahmens sowie in einem gesellschaftlichen Konsens von Landwirtschaft, Naturschutz, Lebensmittelwirtschaft, Handel sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern gelöst werden“, sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am 25. Juni in Berlin.

„Der parlamentarische Prozess zum Insektenschutzpaket war nicht einfach. Letztendlich geht es darum, eine nachhaltige Weiterentwickelung der Landwirtschaft im Sinne einer umwelt- und tierwohlgerechten Bewirtschaftung zu erreichen und die Artenvielfalt in Deutschland gemeinsam mit der Landwirtschaft zu stärken. Die Umsetzung der Ziele des Insektenschutzpakets müssen im Rahmen der in den Ländern bereits angestrengten Dialogprozesse und deren Vereinbarungen erfolgen. Klare Länderöffnungsklauseln sowohl im Bundesnaturschutzgesetz, als auch in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sind unabdingbar, um den gesellschaftlichen, naturräumlichen und agrarstrukturellen Besonderheiten in den Ländern Rechnung zu tragen“, betonte Minister Hauk.

Baden-Württemberg habe mit der Verabschiedung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes im letzten Jahr klare und mit Blick auf den Insektenschutz sehr ambitionierte Ziele umgesetzt. Mit einem gesellschaftlichen Dialog auf Augenhöhe und dem gesetzlich verankerten Kooperationsansatz im Naturschutz- und Landwirtschaftsrecht habe Baden-Württemberg Maßstäbe gesetzt.

„Die landwirtschaftlichen Betriebe brauchen verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige wirtschaftliche Basis für ihre Produktion, dann sind sie auch bereit, weitere biodiversitätsfördernde Maßnahmen durchzuführen. Wenn dann eine aktive Begleitung der Länderverwaltungen in der Beratung, gezielte Förderprogramme sowie die notwendigen Gestaltungsspielräume in den Ländern vorhanden sind, steht einem erfolgreich praktizierten Insektenschutz in Deutschland nichts entgegen“, erklärte Minister Hauk.

Hintergrundinformationen:

Kernbotschaften des Biodiversitätsstärkungsgesetzes in Baden-Württemberg (d.h. des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes) sind im Hinblick auf den Pflanzenschutz bis zum Jahr 2030

  • den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln um 40-50 Prozent zu reduzieren,
  • den ökologischen Landbau auf 30-40 Prozent auszubauen und
  • ab 1. Januar 2022 den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten zu verbieten.

Weiterführende Informationen zum Biodiversitätsstärkungsgesetz finden Sie unter: www.mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/biodiversitaet-und-landnutzung/biodiversitaetsgesetz/

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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