Tierschutz

Keine Anerkennung von 'Peta' im Rahmen der Verbandsklage im Tierschutz

Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Donnerstag (30. März) in Stuttgart mitteilte, wurde die Klage von 'Peta' vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Damit hat das Gericht eindeutig klargestellt, dass 'Peta' die Anerkennungsvoraussetzungen des Mitwirkungs- und Verbandsklagegesetzes nicht erfüllt. Als Grund nannte das Gericht, dass 'Peta' nicht jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermögliche,. diese Auffassung teilen wir“, sagte die Sprecherin des Ministeriums, Isabel Kling.

'Peta' hat in Baden-Württemberg nur drei ordentliche Mitglieder mit vollem Stimmrecht. Bundesweit sind es neun ordentliche Mitglieder, davon zwei Vorstandsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland.

Hintergrund:
Im Mai 2015 hatte der baden-württembergische Landtag die Einführung von Mitwirkungsrechten und das Verbandsklagerecht beschlossen. Gesetzlich festgelegte Kriterien, die im Juli 2016 im Rahmen einer Durchführungsverordnung näher konkretisiert wurden, stellen dabei sicher, dass nur landesweit tätige und demokratisch strukturierte Organisationen anerkannt werden, die jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermöglichen. Darüber hinaus müssen diese jahrelange Erfahrung im Tierschutz nachweisen und so verantwortungsvoll mit ihren neuen Möglichkeiten umgehen können.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat folgende drei Organisationen offiziell bestätigt:

  • Landestierschutzverband Baden-Württemberg e. V.
  • Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e. V.
  • Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Geschäftsstelle Baden-Württemberg


Der Antrag von 'Peta' erfüllte die gesetzlichen Voraussetzung nicht und wurde daher vom Ministerium abgelehnt. Hier gegen richtete sich die Klage von 'Peta'.

Die aktuelle Liste der anerkannten Organisationen und weitere Informationen zum Thema Tierschutz und Tierhaltung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.bwl.de.

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