Streuobst

Land fördert Streuobst-Projekte mit 500.000 Euro - Förderaufruf

Ministerin Marion Gentges MdL: „Wir stärken Projekte, die Streuobstwiesen erhalten und ihre Zukunft sichern.“

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Bio-Musterregion Enzkreis

„Unsere Streuobstwiesen sind wertvolle Lebensräume und Teil unserer Kulturlandschaft. Mit dem Aufruf zur Förderung von Streuobst-Projekten geben wir engagierten Menschen Rückenwind für neue Ideen. Mit 500.000 Euro unterstützen wir innovative Ideen für unsere Streuobstwiesen. Damit wollen wir die Pflege von Streuobstwiesen sichern, ihre Nutzung stärken und die herausragende Bedeutung für Natur und Gesellschaft sichtbar machen. Wir freuen uns, bis zum 06. November auf aussagekräftige Bewerbungen und Projektbeschreibungen“, sagte die Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges MdL am Dienstag (13. Oktober) anlässlich des Förderaufrufs des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat zur Förderung von Streuobst-Projekten.

Streuobst zukunftsfähig gestalten

Baden-Württemberg startet einen neuen Förderaufruf für Projekte rund um das Streuobst. Dafür stehen insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung. Damit setzt das Land einen entscheidenden Baustein der Streuobstkonzeption 2030 um. Gesucht werden Projekte, die Streuobstwiesen erhalten und zukunftsfähig weiterentwickeln. Dabei geht es auch um neue Wege der Nutzung und Vermarktung. Ebenso wichtig sind Bildung, Beratung und Forschung.

Der Förderaufruf umfasst vier Bereiche:

  • Bewirtschaftung und Bestandssicherung
  • Verarbeitung und Vermarktung
  • Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Beratung
  • Forschung und Innovation

Besonders gefragt sind Projekte mit einem klaren regionalen Ansatz. Auch die in der Vorstudie zur Streuobstkonzeption 2030 definierten baden-württembergischen Streuobstregionen sollen davon profitieren.

Förderung für vielfältige Projektträger

Anträge können verschiedene Einrichtungen und Organisationen stellen. Dazu gehören Unternehmen aus der Landwirtschaft und Ernährung oder dem Garten- und Weinbau. Auch vor- und nachgelagerte Unternehmen sind antragsberechtigt. Außerdem können Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Vereine und Verbände Anträge einreichen. Auch Kommunen und andere öffentliche Stellen können sich beteiligen.

Die Projekte müssen in Baden-Württemberg umgesetzt und mindestens einem der vier Förderbereiche zugeordnet werden. Bei der Auswahl stehen unter anderem Innovation, Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit im Fokus. Auch die Wirkung auf die Gesellschaft spielt eine wichtige Rolle. Dazu gehört die öffentliche Wahrnehmung des Streuobsts und die Einbindung junger Menschen.

Anträge bis 6. November einreichen

Interessierte können ihre Anträge bis zum 6. November 2026 einreichen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch per E-Mail an streuobst@mlr.bwl.de. Die Projekte können eine Laufzeit von maximal einem Jahr haben. Sie müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein.

Weitere Informationen zum Förderaufruf und die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar: https://streuobst.landwirtschaft-bw.de.

Hintergrundinformationen

Die Streuobstkonzeption 2030 wurde am 9. Juli 2024 von der Landesregierung beschlossen. Sie umfasst sieben Handlungsfelder. Dazu gehören unter anderem die Bewirtschaftung und Bestandssicherung, Verarbeitung und Vermarktung sowie Bildung, Beratung und Forschung. Der aktuelle Förderaufruf setzt vier dieser Handlungsfelder konkret mit Projektförderung um.