LEADER

Land gibt weitere 20 Millionen Euro für den LEADER-Prozess frei

Übergabe LEADER-Förderbescheide am 04.06.2018 in Stuttgart durch Minister Peter Hauk MdL

Minister Peter Hauk MdL: „Die Eigenverantwortung der Regionen und Menschen in Baden-Württemberg ist ein Grundpfeiler der Stärke unseres Landes“. Land gibt weitere 20 Millionen Euro für den LEADER-Prozess frei, Hauk mahnt weiteren Abbau von EU-Bürokratie an.

„Die Landesregierung hat jetzt weitere 20 Millionen Euro EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für das Regionalentwicklungsprogramm LEADER freigegeben. Das Regionalentwicklungsprogramm LEADER steht für mehr Verantwortung der Regionen. Unser Ziel ist es, diesen Ansatz zu stärken“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (4. Juni) in Stuttgart anlässlich der Übergabe der Mittelzusagen an die 18 LEADER-Regionen aus dem Land. Damit verfüge jede LEADER-Region im Land bis zum Jahr 2020 jeweils über weitere Beträge von rund 950.000 Euro bis zu rund 1,2 Million Euro an EU-Mitteln.

„LEADER ist das bedeutendste Regionalentwicklungsprogramm im Land. Die Idee, die Bevölkerung, lokale Vereine, Kommunen und Institutionen in einem gesteckten Rahmen eigenverantwortlich über die Verwendung von Fördermitteln entscheiden zu lassen, macht die Förderlandschaft im Land vielfältiger. Neben EU, Bund und Land gibt es so eine vierte Förderebene, die einen eigenen Blick auf regionale Entwicklungsbedürfnisse hat“, erklärte Minister Hauk.

Bereits zu Beginn der Förderperiode LEADER 2014 - 2020 seien insgesamt rund 27 Millionen Euro an EU-Fördermitteln gleichmäßig auf die 18 ausgewählten LEADER-Regionen verteilt worden. Diese Gelder wurden seit 2015 für aus lokaler Sicht bedeutende Projekte eingesetzt. In LEADER liegt es an den jeweiligen LEADER-Aktionsgruppen (LAG) zu entscheiden, wofür die Fördermittel bereitgestellt werden. Dabei agieren die Entscheidungsgremien in den Aktionsgruppen nach von der EU und dem Land festgelegten Verfahrensbestimmungen und -regeln, die einen objektiven und transparenten Auswahlprozess bei der Förderung sicherstellen. „Die Aktionsgruppen können den Auswahlprozess gestalten und gewährleisten gleichzeitig durch einen objektiven Auswahlprozess, dass die Mittel sachgerecht eingesetzt werden“, betonte Hauk.

Die Mittelverteilung im Rahmen der 2. Tranche orientiere sich am bisherigen Umsetzungsstand. „Ganz nach der LEADER-Philosophie haben wir am Runden Tisch gemeinsam mit Vertretern der LAGen ein Verfahren zur Mittelverteilung entwickelt, das sich am bisherigen Umsetzungsprozess in den einzelnen Regionen orientiert. Das bedeutet, dass aktive Gruppen mit gutem Projektumsetzungsstand etwas mehr Geld erhalten, als Gruppen, die bei ihren Umsetzungen noch nicht ganz so weit sind. Gleichwohl ist die Verteilung relativ gleichmäßig“, erklärte der Minister. Insgesamt hätten alle LAGen im Land ihren Regionalentwicklungsprozess sehr engagiert gestaltet. „Alle haben gute Arbeit geleistet. Es gibt nur Gewinner“, betonte Hauk.

Abbau von EU-Bürokratie notwendig

Zur Entbürokratisierung und weiteren Verbesserung der LEADER-Arbeit fordert der Minister bei der Fördermittelübergabe eine Wende in der EU-Förderpolitik. „Die EU-Regularien für die LEADER-Förderung haben längst ein Ausmaß erreicht, das kaum mehr vermittelbar ist. Die Förderstruktur der Ländlichen Entwicklung ist in einem Maß überreguliert und kompliziert, dass Strategie und Ziele der Förderung unter dem Druck der Bürokratie ins Hintertreffen geraten können“, betonte Minister Hauk. Eine Abkehr von einer Kultur der Kontrolle hin zu einer Kultur des Vertrauens sei dringend angezeigt. Dies sei für die Zukunft der EU-Förderung und darüber hinaus für die gesamte Europäische Union von entscheidender Bedeutung. Dafür mache sich das Land in Brüssel stark. „Immer, wenn die Europäische Union die Ausgestaltung wesentlicher Detailfragen auf die Länder delegiert hat, war das positiv für die Menschen vor Ort. Vielfach ist dies mit einem Zeitgewinn oder einem Abbau unnötiger Bürokratie verbunden. Entscheidungen müssen dort getroffen werden, wo Informationen aus erster Hand vorliegen“, erklärte der Minister.

Hinweise für die Redaktionen:

Auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finden Sie die folgenden Bilder / Informationen:

•    hier finden Sie Bilder von der Übergabe der Mittelzusagen an die einzelnen LEADER-Arbeitsgruppen, die Sie kontenfrei unter der Quellenangabe ‚MLR‘ verwenden können.
•    hier finden Sie die neue Broschüre ‚Die LEADER-Aktionsgruppen stellen sich vor

Hintergrundinformationen:

LEADER ist ein Regionalentwicklungsprogramm der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Bezeichnung ist ein Akronym, das aus dem französischen ‚Liaison entre actions de développement de l'économie rurale‘ abgeleitet ist und ‚Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft‘ bedeutet. LEADER zeichnet sich durch den Bottom-up-Ansatz aus, also einen Projektansatz von unten nach oben. Das bedeutet, dass ausschließlich die örtliche LEADER-Aktionsgruppe über die zu fördernden Projekte entscheidet. LEADER ist nur in festgelegten Programmgebieten möglich. Das Land verfügt in der Förderperiode 2014-2020 über 18 LEADER-Aktionsgebiete. Im Mittelpunkt steht dort eine gezielte Förderung strukturverbessernder und innovativer Maßnahmen. Das LEADER-Programm gehört zu den 13 Förderprogrammen des ‚Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020‘ (MEPL III), mit dem in Baden Württemberg die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik umgesetzt wird.

Weitere Informationen zu LEADER sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de/LEADER sowie unter www.leader-bw.de abrufbar.