„Der Ländliche Raum ist und bleibt als Lebens- und Naherholungsgebiet unverzichtbar. Ein modernes und multifunktionales Wegenetz erfreut neben der Land- und Forstwirtschaft auch Spaziergänger, Wanderfreunde und Radfahrer. Mit dem Programm Modernisierung Ländlicher Wege unterstützen wir die Kommunen dabei, ländliche Infrastruktur nutzbar und intakt zu halten“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (13. April) im Landtag anlässlich der Übergabe der aktuellen Förderbescheide an die Kommunen.
Mit der 43. Bewilligungstranche werden Baumaßnahmen zur Modernisierung von mehr als 17 km landwirtschaftlicher Haupterschließungswege mit einem Zuschuss von insgesamt rund 1,3 Millionen Euro gefördert. Seit 2018 wurden über das Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege landesweit bereits über 354 km ländliche Wege grundlegend modernisiert.
„Die umfangreiche 43. Bewilligungstranche umfasst 22 Anträge von 14 Kommunen. Das verdeutlicht, dass das ländliche Wegenetz ein wichtiger Teil der Infrastruktur einer Gemeinde ist und daher einer fortwährenden, teilweise kostenintensiven Pflege und Modernisierung bedarf.
In diesem Jahr hat das Land einschließlich der jetzigen Tranche bereits über 2,2 Millionen Euro Fördermittel zur Modernisierung Ländlicher Wege bereitgestellt“, betonte der Minister.
Hintergrundinformationen
Folgende Kommunen werden gefördert:
Gemeinde Schöntal: 92.440,00 €
Stadt Krautheim: 90.740,00 €
Stadt Ingelfingen: 11.140,00 €
Gemeinde Rot am See: 56.000,00 €
Gemeinde Kupferzell: 195.400,00 €
Gemeinde Braunsbach: 174.979,80 €
Gemeinde Wolpertshausen: 98.454,40 €
Gemeinde Spraitbach: 30.634,85 €
Stadt Schwäbisch Hall: 245.420,00 €
Stadt Adelsheim: 12.800,00 €
Gemeinde Massenbachhausen: 56.260,00 €
Gemeinde Sasbach am Kaiserstuhl: 28.548,40 €
Gemeinde Allmendingen: 136.249,58 €
Stadt Weikersheim: 88.000,00 €
Summe insgesamt: 1.317.067,03
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes finden Sie im Internet unter https://www.lgl-bw.de/unsere-themen/Flurneuordnung/Wissenswertes/Gesetze-und-Vorschriften/.


