Minister Peter Hauk MdL: „Bei langen Tiertransporten sind jetzt auch EU und Bundesregierung in der Pflicht. Neue Methoden zur Vermeidung von Tierversuchen oder der Verringerung der Belastung von Versuchstieren sollen breitere Verwendung finden“
In seiner 79. Sitzung hat sich der Landesbeirat für Tierschutz Baden-Württemberg, der unter der Leitung des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, regelmäßig tagt, über aktuelle tierschutzrelevante Themen beraten. Folgende Empfehlungen wurden dabei vereinbart beziehungsweise ausgesprochen.
Transporte von Rindern in weit entfernt liegende Drittländer
Die Tierschutzanforderungen bei langen Beförderungen von Tieren sind EU-weit in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 geregelt. Die Verordnung gibt vor, wie lange die Tiere mit welcher Art von Fahrzeugen transportiert werden dürfen und wann und wie lange Pausen zur Versorgung der Tiere eingelegt werden müssen. Transporteure und Fahrzeuge für lange Beförderungen benötigen eine Zulassung, die Fahrer und Betreuer einen Sachkundenachweis.
Gemäß Urteil des Europäischen Gerichthofes (C-424/13 vom 23. April 2015) gelten die Anforderungen der EU-Verordnung auch für lange Beförderungen bis an den Zielort im Drittland. Tierschutzorganisationen, Veterinäre und kürzlich auch das EU-Parlament berichten aber immer wieder von erheblichen Missständen bei diesen Transporten.
Der Beirat begrüßt, dass aus Baden-Württemberg derzeit keine Schlachttiere in Staaten außerhalb der Europäischen Union transportiert werden. Hierbei greift eine freiwillige Vereinbarung mit den Verbänden, die im Rahmen eines Runden Tisches zum Thema ‚Tiertransporte in Drittländer‘ bereits im Februar 2018 getroffen wurde. Der Beirat begrüßt außerdem die Initiative von Baden-Württemberg, gemeinsam mit Bayern und Niedersachsen das Thema ‚Tiertransporte in Drittländer‘ in die nächste Agrarministerkonferenz im April einzubringen. Hierbei soll die Bundesregierung u.a. gebeten werden, in Richtung der EU initiativ zu werden.
„Die abfertigenden Behörden brauchen verlässliche und amtlich bestätigte Informationen, dass lange Beförderungen von Tieren auch im Bereich der Drittländer tierschutzgerecht nach den Vorschriften der EU-Transportverordnung durchgeführt werden können. Auch die Nachverfolgbarkeit solcher Transporte wollen wir sicherstellen. Hierzu müssen Bund und EU aktiv werden“, betonte der Minister.
Bisher können in zahlreichen, weit entfernten Drittländern weder die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 noch mit dem EU-Schlachtrecht vereinbare Schlachtbedingungen sichergestellt werden. Daher bat der Landesbeirat für Tierschutz über einen mehrheitlichen Beschluss die Landesregierung, sich auf Bundes-und Landesebene für ein sofortiges Moratorium für Tiertransporte in Nicht-EU-Länder einzusetzen. Transportrouten in Drittländer und Versorgungsstationen außerhalb der EU sollten von einer unabhängigen Stelle zertifiziert werden.
Neue Methoden zur Vermeidung von Tierversuchen
Die Vermeidung von Tierversuchen ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert jährlich die Forschung an Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch und lobt einen Forschungspreis aus. Zur Ausschreibung für das Jahr 2019 können noch bis 15. Mai 2019 Anträge bzw. Vorschläge eingereicht werden.
Der Beirat begrüßt neue Ansätze zur Vermeidung und Reduzierung von Tierversuchen. Er betont die Wichtigkeit der Veröffentlichung möglichst aller Ergebnisse von Versuchen, auch wenn das angestrebte Ziel nicht erreicht wurde. Das vom Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren in Berlin (Bf3R) eingerichtete neue Register ist hierfür ein guter Ansatz. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können hier ihr Tierversuchsvorhaben im Vorfeld freiwillig registrieren lassen.
Mit dem Register will die Einrichtung sicherstellen, dass über laufende Projekte informiert wird und damit vermeiden, dass es zu Dopplungen kommt. Die Planung eines Versuchs soll dadurch durchdachter und zielgerichteter, die Ergebnisse nachvollziehbar und der wissenschaftliche Standard gehoben werden. Mit dem Register für Tierversuche werde für die vorklinische Forschung ein hohes Niveau angestrebt, vergleichbar den klinischen Studien am Menschen, für die es ein vergleichbares Register gibt. Die Registrierung ist freiwillig.
„Ich begrüße ausdrücklich neue Ansätze bei der Vermeidung von Tierversuchen. Hierzu gehören auch moderne Methoden wie Metaanalysen und gezielte Bewertungen der Effizienz von Versuchsmethoden. Die Initiativen des Zentrums zum Schutz von Versuchstieren in Berlin unterstützen wir gerne“, erklärte Minister Hauk.
Link zum Register: Animal Study Registry
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung
Hintergrundinformationen:
Der Landesbeirat für Tierschutz berät das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Tierschutzfragen. Der Beirat soll zu grundsätzlichen Belangen des Tierschutzes sowie zu besonderen Tierschutzproblemen angehört werden.
Der Beirat besteht aus dem Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Vorsitzendem sowie aus ehrenamtlichen Mitgliedern aus Verbänden und Organisationen. weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.