Verbraucherschutz

Leinsamenernte mit Spuren nicht zugelassener gentechnischer Veränderung wurde vernichtet

Ministerium für Verbraucherschutz und Ländlichen Raum

Verbraucherministerium: „Leinsamenernte mit Spuren nicht zugelassener gentechnischer Veränderung wurde vernichtet“. Bezüglich der betroffenen landwirtschaftlichen Flächen werden weitere Maßnahmen ergriffen.

Die von baden-württembergischen Behörden entdeckte Leinsamenernte mit sehr geringen Spuren (Gehalt unter 0,1 Prozent) des nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Leinsamens („GVO-Event“) FP 967, über die das Ministerium mit der Pressemitteilung vom 8. Dezember 2020 berichtet hatte, wurde vernichtet. Dies teilte das baden-württembergische Verbraucherministerium am Mittwoch (3. Februar) in Stuttgart mit.

Nach dem Erstbefund wurde zudem bekannt, dass zwei weitere landwirtschaftliche Betriebe im Jahr 2018 die gleiche Leinsamensorte aus einer anderen Partie bezogen, nachgebaut und im Jahr 2020 erneut angebaut haben. Auch aus der Ernte der beiden weiteren Betriebe wurden Proben gezogen, worin sich vergleichbare Spuren (Gehalt unter 0,1 Prozent) des GVO-Events FP 967 nachweisen ließen. Die Erntemengen dieser beiden Betriebe wurden vollständig sichergestellt und sind vernichtet worden.

Zu den landwirtschaftlichen Flächen, auf denen der Leinsamen angebaut wurde, werden weitere Maßnahmen ergriffen, um einen unbeabsichtigten Nachwuchs von gentechnisch verändertem Leinsamen zu verhindern. Auch im Jahr 2021 wird das GVO-Monitoring bei Saatgut und Ernte weitergeführt.

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