Nicht immer kann das Haustier mit in den Urlaub / sogenannte ‚Flugpatenschaften‘ für Tiere aus dem Ausland sind illegal
„Für viele Menschen ist der Sommerurlaub die schönste Zeit des Jahres. Zu einer guten Urlaubsplanung gehört es, sich frühzeitig Gedanken über den Verbleib und die Versorgung der Haustiere zu machen. Nicht immer können die Tiere mit in den Urlaub fahren, und für diesen Fall müssen Lösungen gefunden werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (17. Juli) in Stuttgart.
Während Hunde Urlaubsreisen überwiegend ganz gut verkraften würden und ohnehin recht stark auf ihren Halter fixiert wären, seien Katzen eher an ihre gewohnte Umgebung gebunden. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel sollten eher nicht mit in den Urlaub fahren. Fahre ein Tier im Auto mit in den Urlaub, sei für einen sicheren Platz und ausreichend Futter und Wasser zu sorgen. Auch dürften die Tiere bei hohen Temperaturen nie alleine im Auto zurückgelassen werden.
„Bereits im Vorfeld ist zu klären, ob es am Urlaubsort geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für das Tier gibt. Auch gibt es in vielen Ländern mit Blick auf die Tiergesundheit Einreisebeschränkungen für Haustiere. Bei Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer muss ein Hund durch sein Mikrochip gekennzeichnet sein sowie mindestens eine gültige Tollwutimpfung mit einem entsprechendem Eintrag im EU-Heimtierausweis besitzen“, erklärte der Minister. Für bestimmte Drittländer müsse die Wirksamkeit der Tollwutimpfung zusätzlich durch den Nachweis eines ausreichenden Antikörpertiters mittels Blutuntersuchung bestätigt werden.
Könne das Haustier nicht mit in die Ferien genommen werden, biete sich eine Betreuung im Bekannten- oder Freundeskreis an. Vor allem Personen, die das Tier bereits kennen würden und mit dessen Pflege vertraut wären, seien hierfür besonders geeignet.
Tiere aus dem Ausland - Vorsicht bei vermeintlich günstigen Angeboten oder Flugpatenschaften
„Immer wieder kommt es vor, dass Reisende aus Mitleid oder finanziellen Überlegungen einen Hund, eine Katze oder auch andere angebotene Tiere aus dem Ausland mitbringen. Häufig entstehen hier unüberschaubare Folgekosten, da insbesondere kostengünstig angebotene Welpen oft unter tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen gezüchtet werden und häufig fehlernährt, krank oder verhaltensgestört sind“, sagte Minister Hauk. Teure Tierarztbehandlungen könnten die Folge sein. „Wer wirklich helfen möchte, darf solche dubiosen Geschäftspraktiken auf Kosten der Tiere nicht unterstützen. In den Tierheimen in Baden-Württemberg warten genügend Tiere, die auf Vermittlung in gute Hände warten“, so Hauk.
Sehr kritisch seien auch sogenannte Flugpatenschaften zu sehen: „Tiere, die verbotenerweise im privaten Reiseverkehr als eigene Tiere mit der Absicht der späteren Abgabe mitgeführt werden, unterliegen strengeren tierseuchenrechtlichen Einreisebestimmungen. Die Umgehung der Vorschriften durch Tarnung der Transporte als privater Reiseverkehr ist illegal“, betonte Hauk. Würden die Tiere nicht den vorgeschriebenen tiergesundheitsrechtlichen Anforderungen entsprechen, könnten auf den Flugpaten hohe Kosten für den Rücktransport des Tiers in sein Herkunftsland oder die Unterbringung in einer Quarantäneeinrichtung zukommen.
Hintergrundinformationen:
Weiter Informationen zu den Themen Tierschutz und Tiergesundheit finden sich im Internet unter www.mlr-bw.de.
Die entsprechenden Einreisebedingungen sind auf der EU-Homepage zu finden http://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/index_en.htm
sowie auf der Homepage des MLR https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutztiergesundheit/rund-ums-heimtier/reiseverkehr-mit-tieren/zusammengefasst.