Flurneuordnung

Modernisierung Ländlicher Wege: Land fördert weitere 17 Anträge von sechs Kommunen

Feldweg

Minister Peter Hauk MdL: „Über 200 Wege konnten mit Mitteln aus dem Programm zur nachhaltigen Modernisierung von Ländlichen Wegen bereits modernisiert werden". Bereits zum siebten Mal werden Kommunen im Jahr 2021 bei der Modernisierung Ländlicher Wege unterstützt. Das Land fördert weitere 17 Anträge von sechs Kommunen.

„Dass die inzwischen 23. Bewilligungstranche des Programms zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege noch im Herbst übergeben wird, räumt den Kommunen ausreichend Zeit ein, mit dem Ausbau der ländlichen Wege frühzeitig im nächsten Jahr beginnen zu können. Sechs Kommunen profitieren in dieser Runde mit insgesamt rund 725.000 Euro von der Förderung“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, anlässlich der Übergabe von Bewilligungsbescheiden für die Modernisierung ländlicher Wege am Mittwoch (17. November) in Stuttgart.

„Seit Beginn des Förderprogramms im Jahr 2018 konnten nun schon über 200 ländliche Wege nachhaltig modernisiert werden. Wie wichtig das Programm für die Kommunen ist, macht diese Anzahl an Anträgen deutlich und zeigt den nach wie vor großen Bedarf und die hohe Akzeptanz bei den Kommunen“, betonte Minister Hauk.

Mit der Ertüchtigung bestehender Wege wird deren Nutzung optimiert, ohne dabei neue Fläche zu versiegeln. Seit Bestehen des Förderprogramms 2018 wurden landesweit bereits über 187 Kilometer ländliche Wege grundlegend modernisiert.

„Von der multifunktionalen Eigenschaft und modernen Gestaltung dieser Wege profitiert nicht nur die Landwirtschaft. Ein modernes ländliches Wegenetz bietet auch allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit unsere bei jedem Wetter schöne Kulturlandschaft Baden-Württembergs zu erleben“, so Hauk.

Hintergrundinformationen:

17 Anträge von sechs Kommunen werden mit insgesamt 726.244,43 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:

Stadt Geislingen a. d. Steige, Türkheim: 10.691,20
Stadt Geislingen a. d. Steige, Türkheim: 20.733,06
Gemeinde Großrinderfeld, Großrinderfeld: 23.327,00
Gemeinde Großrinderfeld, Gerchsheim: 32.252,00
Gemeinde Großrinderfeld, Gerchsheim: 26.231,00
Gemeinde Großrinderfeld, Schönfeld: 15.154,90
Gemeinde Großrinderfeld, Schönfeld: 19.849,00
Gemeinde Großrinderfeld, Schönfeld: 18.749,50
Gemeinde Großrinderfeld, Schönfeld: 26.976,80
Stadt Kornwestheim, Kornwestheim: 62.600,00
Gemeinde Langenbrettach, Langenbeutingen: 23.248,60
Gemeinde Langenbrettach, Brettach: 42.885,50
Stadt Löffingen, Dittishausen, Seppenhofen: 65.758,48
Stadt Löffingen, Unadingen: 58.703,53
Stadt Löffingen, Löffingen: 80.846,66
Stadt Neuenstein, Obersöllbach, Grünbühl: 98.237,20
Stadt Neuenstein, Eschelbach, Neuenstein: 100.000,00

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes finden Sie im Internet unter https://www.lgl-bw.de/unsere-themen/Flurneuordnung/Wissenswertes/Gesetze-und-Vorschriften/

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