Minister Peter Hauk MdL: „Unsere insgesamt 28 ELR-Schwerpunktgemeinden tragen zu einer echten Stärkung des Länd-lichen Raumes bei“. Neue Auswahlrunde: Fünf neue Schwerpunktgemeinden in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aufgenommen
„Eine flächensparende Siedlungsentwicklung, der eng damit verbundene Schutz von Natur und Landschaft sowie der Umgang mit dem demografischen Wandel sind zentrale Themen im Ländlichen Raum. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, entwickeln unsere ELR-Schwerpunktgemeinden gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern zu diesen Themenfeldern nachhaltige Projekte und Lösungsansätze. In den kommenden fünf Jahren werden wir über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum fünf neue Schwerpunktgemeinden zielgerichtet bei der Umsetzung ihrer Ideen unterstützen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, anlässlich der Anerkennung der neuen ELR-Schwerpunktgemeinden, am Dienstag (07. September) in Stuttgart.
Seit inzwischen acht Jahren werden in Baden-Württemberg Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) anerkannt. In diesem Jahr können sich die Gemeinden Friesenheim, Burladingen, Biederbach, St. Märgen und Ebhausen für den Zeitraum von fünf Jahren über ihren Status als Schwerpunktgemeinde freuen. Damit sind landesweit derzeit insgesamt 28 Schwerpunktgemeinden im Ländlichen Raum anerkannt.
„Schwerpunktgemeinden zeichnen sich insbesondere durch eine aktive Bürgerbeteiligung aus. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ist dies eine große Herausforderung, aber die digitalen Möglichkeiten bieten hier neue Chancen der Partizipation. Daher freut es mich, dass die fünf nun anerkannten Städte und Gemeinden innovative Wege gegangen sind, um gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern zentrale Ideen für eine zukunftsfähige Gemeindeentwicklung zu formulieren“, so Minister Hauk.
Die fünf anerkannten Schwerpunktgemeinden können sich in den nächsten fünf Jahren über einen um zehn Prozentpunkte erhöhten Fördersatz bei gemeinwohlorientierten Projekten sowie über eine prioritäre Förderung in den ELR-Jahresprogrammentscheidungen freuen. Hierzu werden in den nächsten Wochen konkrete Zielvereinbarungen zwischen den Schwerpunktgemeinden und den Regierungspräsidien abgeschlossen.
Wie alle am ELR interessierten Gemeinden, haben die neuen Schwerpunktgemeinden bis zum 30. September 2021 Zeit, ihre Aufnahmeanträge mit den für das nächste Jahr anstehenden Projekten bei den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden einzureichen. Im Fokus der Ausschreibung 2022 stehen wieder die Schaffung von zeitgemäßem bezahlbaren Wohnraum und Projekte zur Sicherung der Grundversorgung.
Hintergrundinformationen:
Weitere Informationen zum ELR und den Schwerpunktgemeinden finden Sie unter www.mlr-bw.de/elr
Verteilung aller aktuell anerkannten Schwerpunktgemeinden nach Landkreisen:
Breisgau-Hochschwarzwald
St. Märgen
Emmendingen
Biederbach
Simonswald
Winden
Lörrach
Kandern
Schönau GVV (interkommunal)
Ortenaukreis
Friesenheim
Hornberg
Tuttlingen
Böttingen
Durchhausen
Konstanz
Tengen
Waldshut
Albbruck
Grafenhausen
Calw
Ebhausen
Freudenstadt
Pfalzgrafenweiler
Neckar-Odenwald-Kreis
Schwarzach
Hohenlohekreis
Mulfingen
Main-Tauber-Kreis
Ahorn
Igersheim
Ostalbkreis
Kirchheim am Ries
Schwäbisch Hall
Langenburg
Michelfeld
Ravensburg
Leutkirch
Reutlingen
Hohenstein
St. Johann
Sigmaringen
Leibertingen
Zollernalbkreis
Burladingen
Dormettingen