Minister Peter Hauk MdL: „Mit weiteren 8,7 Millionen Euro unterstützen wir Innovationen zur Verbesserung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung, innovative Klimaschutzmaßnahmen und Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel“
„Mit dem fünften EIP-Förderaufruf, für den 8,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen, stellen wir Projekte mit Fragen rund um die Verbesserung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in den Vordergrund. Wir wollen Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Erzeugung über die Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung ansprechen, sich auf der Suche nach nachhaltigen und innovativen Lösungen im Sinne des Tierwohls zu beteiligen. Darüber hinaus werden wir Klimaschutzvorhaben und innovative Projekte zur Anpassung landwirtschaftlicher Produktionsprozesse an den Klimawandel unterstützen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (2. März) in Stuttgart anlässlich des fünften Förderaufrufs für die Fördermaßnahme Europäische Innovationspartnerschaft ‚Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit‘ (EIP-AGRI).
Im Fokus der EIP-AGRI stehen Akteure aus der Wissenschaft, der landwirtschaftlichen Praxis, einschließlich der vor- und nachgelagerten Bereiche, sowie der Beratung, die gemeinsam in Projekten an praxisrelevanten innovativen Lösungen arbeiten. Über die aktive Beteiligung von Unternehmen aus der Landwirtschaft, aus dem Gartenbau sowie aus dem Wein- und Obstbau, einschließlich der vor- und nachgelagerten Bereiche, soll ein starker Praxisbezug der Projekte sowie die Akzeptanz und eine schnelle Verbreitung von Innovationen in die Praxis unterstützt werden. Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Vorhaben sind zu veröffentlichen. So wird eine über das Projekt hinausgehende weitere Anwendung gefördert.
„Mit der EIP-AGRI unterstützen wir eine zukunftsorientierte und nachhaltige Landwirtschaft. Kreative Köpfe sind gefragt, die neue Wege beschreiten, die zukunftsgerichtet denken und mit großem Engagement gemeinsam Neues schaffen“, sagte Minister Hauk.
Projektvorschläge können bis zum 19. Mai 2021 beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden.
Hintergrundinformationen:
Das EIP-Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Erfolgreiche Antragstellende werden durch das Regierungspräsidium Stuttgart zur Einreichung des Förderantrags (zweite Stufe des EIP-Förderverfahrens) aufgefordert. Die Projekte müssen spätestens am 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Weitere Informationen zum Förderaufruf sind auf der Internetseite www.eip-agri-bw.de nachzulesen.
Seit dem ersten Förderaufruf im Jahr 2015 werden 31 Projekte über die EIP-AGRI in Baden-Württemberg unterstützt. Vier Projekte sind bereits abgeschlossen. Die Abschlussberichte werden auf www.eip-agri-bw.de veröffentlicht.